Kronberg. – „Der Dringlichkeitsantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft am Grünen Weg und vor allem die sture Haltung der FDP sorgt bei der KfB für Erstaunen“, erklärt die KfB-Co-Fraktionsvorsitzende Alexa Boerner. Der Magistrat habe in seiner aktuellen Vorlage 5237/2019 erneut deutlich gemacht, dass eine neu errichtete Gemeinschaftsunterkunft (GU) ausschließlich für Asylbegehrende genutzt werden dürfe. „Das bedeutet, dass die rund 30 bereits anerkannten Flüchtlinge nicht aus der GU nahe der AKS in eine neue GU am Grünen Weg umziehen dürften. Sie könnten noch bis August kommenden Jahres in der GU an der AKS bleiben, während sie auf Wohnungssuche sind“, erläutert die KfB.
Das Kalkül der FDP, sich die GU am Grünen Weg vom Kreis bezahlen zu lassen und darin die derzeitigen Kronberger Flüchtlinge unterzubringen sowie den Rest in Sozialwohnungen umzuwandeln, geht also nicht auf. Dies liegt auch daran, dass die Baugenehmigung nur für eine GU erteilt wurde und nicht für den Bau von Sozialwohnungen. „Mit dem Bau einer neuen GU würden Steuermittel für den Bau einer nicht benötigten GU verschwendet“, ist sich die KfB sicher. Im Hochtaunuskreis sind nach wie vor ausreichende Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften vorhanden, sodass bereits in dieser Woche die Asylsuchenden (über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde) aus der GU AKS in andere GUs umziehen. „Es geht jetzt also nicht darum, dass dringend etwas für die Flüchtlingssituation getan werden muss“, so die KfB. Der Plan, die Gemeinschaftsunterkunft so schnell wie möglich in Sozialwohnungen umzuwandeln, würde außerdem eine Umgehung des Baurechts bedeuten. Denn für den Bau von Wohnungen gelten andere Regeln als für den einer Gemeinschaftsunterkunft, erklären die KfB-Vertreter weiter. Für letztere wurden in der Hochphase der Flüchtlingswelle bauplanungsrechtliche Erleichterungen geschaffen, die noch bis Ende 2019 anwendbar sind. „Dass diese nicht verlängert werden, zeigt ebenfalls, dass kein Bedarf mehr besteht.“
Abgesehen davon haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich verändert, informiert die Wählergemeinschaft „Kronberg für Bürger“. Die Baukosten seien von den ursprünglichen 2,3 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro gestiegen. „Die Kosten sollten durch den Kreis getragen wurden, er erhöht jedoch seine Zahlungen nicht. Die Differenz wäre also von den Kronberger Bürgern zu zahlen“, rechnet die KfB. „Zudem hat die Vorlage, die auch von der SPD, den Grünen und der UBG unterschrieben wurde, den bisherigen Kostendeckel aufgehoben. Die Kosten sind jetzt nach oben offen. Es ist mitnichten so, dass Kronberg Gebäude erhält, die allein vom Kreis bezahlt werden. Mal abgesehen davon, dass die Kreisumlage von allen Kommunen getragen wird – also auch von Kronberg“, kritisiert Boerner, Auch das subventionierte Darlehen sei inzwischen seitens der KfW zurückgefordert worden. „Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Fördermittel für Gemeinschaftsunterkünfte – auch das sei ein Indikator, dass der Bedarf dafür nicht mehr bestehe. „Wir bleiben dabei: insbesondere angesichts der jüngsten Bemühungen um besseren Klimaschutz sollen so wenig Flächen wie möglich versiegelt und so viel Grün wie möglich erhalten werden. Wenn Wohnungen benötigt werden, soll für diese auf dem ehrlichen Weg Baurecht geschaffen und Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Und – wie bei allen Projekten – braucht es auch hier wieder eine saubere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Bei ehrlicher Betrachtung geht das Kalkül der FDP nicht auf.“ (mw)