Leitlinien zum Umgang mit der Siedlung Roter Hang

Kronberg
(kb) – „In ihrer Dichte und Geschlossenheit gehört die Siedlung Roter Hang in Kronberg Taunus bundesweit zu den wenigen, noch weitgehend unveränderten Siedlungen der späten 60er und frühen 70er Jahre“, sagte Dr. Verena Jakobi, Landeskonservatorin im Landesamt für Denkmalpflege Hessen anlässlich der jüngst erschienenen Broschüre „Siedlung Roter Hang in Kronberg im Taunus – Leitlinien zum denkmalpflegerischen Umgang“. In der Eleganz der Materialien und Bauteile, der handwerklichen Qualität der Ausführung und ihrem Naturbezug sei die kompakte Siedlung bis heute ein Zeugnis für das Konzept eines modernen, erschwinglichen Wohnens in bevorzugten Lagen.

Jakobi sagte, anders als bei älteren Kulturdenkmälern erschließe sich die Bedeutung von Denkmälern der Nachkriegszeit bis heute nicht ohne Weiteres. Der Leitfaden beschreibe die Bandbreite der Veränderungsmöglichkeiten an den Gebäuden durch detaillierte Angaben zur Beschaffenheit der Materialien und der baulichen Elemente.

Neben Ausführungen zur Geschichte und Bedeutung der Siedlung enthält die handliche Broschüre auch Planmaterialien sowie Hinweise zur energetischen Ertüchtigung. Als Grundlage der Broschüre hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen eine Bestandsaufnahme der Gebäudetypen in Auftrag gegeben. „Auf diese Weise verfügen wir nun über eine objektive, von Fachleuten aus dem Bestand und der Geschichte der Siedlung entwickelte Leitlinie, die es uns ermöglichen soll, gemeinsame, in die Zukunft gerichtete Lösungen zum Erhalt des Kulturdenkmals zu finden“, freute sich Jakobi.

Die nun erschienene Broschüre ist eine kompakte Version aller für den Erhalt der Siedlung relevanten Informationen. Eine umfangreichere Fassung kann bei der Stadt Kronberg oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Hochtaunuskreises, die das Projekt fachlich begleitet haben, eingesehen werden. Die Stadt Kronberg im Taunus begrüßt es, dass mit der handlichen Broschüre nun für die Eigentümerinnen und Eigentümer eine verlässliche Darstellung vorliegt, welche Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden und Außenanlagen denkmalschutzrechtlich sinnvoll und zulässig sind. Auch im Hinblick auf Wärmedämmung, Dachbegrünung oder Photovoltaik sind umsetzbare Lösungsvorschläge enthalten, auf deren Basis konkrete Maßnahmen weiterentwickelt werden können.

So ist die Broschüre eine gute Basis für die weitere Kommunikation zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern, Denkmalbehörde und Stadt. Für alle mit den Denkmalbehörden abgestimmten Maßnahmen an der Siedlung können Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden. Nähere Angaben zum Verkehrskonzept und zur Mülllagerung können bei der Stadt Kronberg oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Hochtaunuskreises erfragt werden. Kontakt: Stadtverwaltung Kronberg, Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, Fachreferat Stadtplanung, Tel. 06173 703 2411; Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss, Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, 06172 999 6309.

Die Broschüre ist auch über www.denkmal.hessen.de/von-uns/publikationen und über die Homepage der Stadt Kronberg https://www.kronberg.de/de/planen-bauen-umwelt/bauen- in-kronberg/siedlung-roter-hang kostenfrei abrufbar.



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