Leserbrief

Unser Leser Rechtsanwalt Dr. Felix Dette, Am Buchrain, Kronberg-Schönberg, schreibt unter der Überschrift „Umgangsformen in der Stadtverordnetenversammlung“ Folgendes:

Wer die Aufzeichnung der Stadtverordnetenversammlung vom 22. April 2021 (abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=q_iEJY3bO0w) angesehen hat, konnte leicht ein gewisses Unbehagen ob des Umgangstons des Ersten Stadtrats gegenüber den Stadtverordneten empfinden. Zu den Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung zählt die Überwachung der Verwaltung, weshalb Fragen an die Verwaltung zu den Angelegenheiten der Gemeinde erforderlich sind. Anstatt diese in der gebotenen Sachlichkeit zu beantworten, wurden die Fragensteller von dem Ersten Stadtrat in zwei Fällen (1:10 h und 1:23 h im Link) in einer Art und Weise abgekanzelt, die auch nach mehrmaligem Betrachten der Aufzeichnung noch befremdlich und unangemessen wirkt und die sich niemand bieten lassen muss. Dies umso mehr, als zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung – offenbar aufgrund einschlägiger Negativerfahrungen in der Vergangenheit – ein angemessener Umgangston angemahnt worden war.

Man würde erwarten, dass der Bürgermeister als Vorsitzender des Magistrats und der Stadtverordnetenvorsteher als Versammlungsleiter ein Umfeld sicherstellt, in dem die ehrenamtlich – das heißt in ihrer Freizeit – tätigen Stadtverordneten ihren Aufgaben angemessen nachgehen können und ihnen insbesondere auch von der Stadtverwaltung mit der gebotenen Sachlichkeit und Höflichkeit begegnet wird. Auch die Hessische Gemeindeordnung will die „Würde“ der Stadtverordnetenversammlung gewahrt sehen (§ 57 HGO).

Abgesehen davon, dass ein solcher Umgangston schon per se abzulehnen ist, hat der Erste Stadtrat im Übrigen auch keinen Anlass zu der an den Tag gelegten Überheblichkeit, lassen doch gerade seine Äußerungen etwa im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Hermann-Löns-Weg/Am Buchrain selbst gewisse Sachverhaltsunsicherheiten erkennen. Entgegen seiner – gegen eine virtuelle Anwohnerversammlung angeführten – Behauptung (Taunus Zeitung, 1.4.2021) wurden den Anwohnern nicht die zur Beurteilung der Straßenbaumaßnahme erforderlichen Unterlagen „persönlich zugestellt“. Dem Informationsschreiben der Verwaltung waren keine Unterlagen beigefügt; wer konnte, hat sich diese in der Folge von der Internetseite der Stadt heruntergeladen. Auch seine jüngste Ausführung (Kronberger Bote, 22.4.2021), bei der geplanten Aufstellung von Straßenbäumen gehe es nicht um die Schaffung eines „ökologischen Mehrwerts“, überrascht. In der von ihm unterzeichneten Konzeptbeschreibung (abrufbar auf der Internetseite der Stadt) wurden für die geplante Aufstellung der Straßenbäume noch an zweiter Stelle angebliche „ökologische und klimatische Aspekte“ angeführt (S. 2), deren Tragfähigkeit angesichts des sehr grünen Gepräges des Wohnviertels indes von Anfang an fraglich war.

Eine Fokussierung auf die Sachthemen wäre daher in jeder Hinsicht wünschenswert. Ein respektvoller und angemessener Umgang sollte selbstverständlich sein.



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