Lockdown bis 14. Februar verlängert

Kronberg (kb) – Bund und Länder haben den aktuell bis 31. Januar geltenden Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zunächst 14. Februar verlängert. Auch die Maßnahmen und Regeln aufgrund der hohen Infektionszahlen werden angepasst.

Das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung hatte dazu am 20. Januar getagt und passte seine Verordnungen mit Gültigkeit seit Samstag, 23. Januar, an. Im Mittelpunkt der strengeren Auflagen steht eine verschärfte Maskenpflicht.

Erweiterte Maskenpflicht

Das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde für folgende Bereiche auf das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Maske, KN95-Maske oder OP-Maske) und gültig seit 23. Januar erweitert:

• im ÖPNV

• in Geschäften

• bei Gottesdiensten

Ebenfalls ab 23. Januar 2021 verpflichtend:

• Besucher erhalten nur mit gültigem negativen Corona-PCR-Test Zutritt zu Alten- und Pflegeheimen

•Das Land streicht die Beschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometern für Personen aus so genannten Corona-Hotspots (Inzidenz >200). Stattdessen sollen besonders publikumsstarke Orte abgesperrt werden

•Das generelle Verbot des Genusses von alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit wird aufgehoben, fortan wird dies nur an „besonders frequentierten Bereichen“ untersagt sein. Die Sperrungen werden jeweils vor Ort festgelegt.

Schulen

Die Regelungen bleiben unverändert. Demnach ist die Präsenzpflicht in den Klassen 1-6 weiter aufgehoben, ab der Jahrgangsstufe 7 gibt es Distanzunterricht, mit Ausnahme der Abschlussklassen. Notbetreuungen bleiben eingerichtet.

Kitas

Auch für Kitas gilt weiterhin: Eltern sollen – wo immer möglich – ihre Kinder zu Hause betreuen. Es ist weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen. Um Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu erleichtern, wird das Kinderkrankengeld erweitert. Dadurch hat jedes Elternteil in diesem Jahr Anspruch, 20 Tage (bislang: 10 Tage) zu Hause auf das eigene Kind (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) aufzupassen und Kinderkrankengeld zu erhalten. Dieses entspricht in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben.

Home-Office

Um soziale Kontakte weiter zu reduzieren, soll das Arbeiten im Home-Office ausgeweitet werden. Arbeitgeber müssen, wo immer es möglich ist, Home-Office anbieten. Geht dies nicht, sind sie in der Beweispflicht. Zudem müssen Arbeitgeber Masken am Arbeitsplatz stellen.

Verschärfte Quarantäneverordnung

Wer aus einem Corona-Virusvariantengebiet nach Hessen einreist, muss sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Eine Testung zur Beendung der Quarantäne ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Ausnahmen gibt es ausschließlich für Personen, die grenzüberschreitend Waren oder Personen befördern oder zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dringend erforderlich sind und sich weniger als 72 Stunden dort aufgehalten haben. Auch eine Corona-Impfung oder durchlaufene Erkrankung befreit nicht von der Quarantäne-Verpflichtung.

Kontaktregeln

Bei privaten Zusammenkünften gilt weiterhin die Regel, dass sie auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt bleiben.

Corona-Hilfen für Kleinunternehmen

Kleinunternehmen können im fortgesetzten Lockdown länger Hilfen beantragen. Das Programm Hessen-Mikroliquidität ist in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium in Wiesbaden bis Ende Juni 2021 verlängert worden. Dazu stellt das Land 150 Millionen Euro zusätzlich bereit. Hessen-Mikroliquidität richtet sich an Kleinunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten sowie Selbstständige, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Die Überbrückungskredite von 3.000 Euro bis maximal 35.000 Euro und 7 Jahren Laufzeit sollen Liquiditätslöcher in der Corona-Krise decken. Antragsteller müssten weder Sicherheiten geben, noch werden Gebühren berechnet. Das Programm war zunächst bis Jahresende 2020 befristet. Neue Anträge können voraussichtlich ab Anfang Februar bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden.

Inzwischen hat das Land damit begonnen, die November-Hilfen auszuzahlen. Seitdem wurden nach Angaben des hessischen Wirtschaftsministeriums rund 30,7 Millionen Euro an rund 4500 berechtigte Unternehmen überwiesen. In Hessen haben bislang über 18.000 Unternehmen und über 6.000 Soloselbständige die Novemberhilfe beantragt. Die Auszahlung der Dezember-Hilfe soll Anfang Februar starten.

Stadtverwaltung Kronberg

Die Dienststellen der Stadtverwaltung Kronberg sind während des Lockdowns nur mit vorheriger Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr (mit Ausnahme der Stadtbücherei, siehe hierzu separate Presseinfo; kontaktlose Ausleihe ist möglich) zugänglich. Soweit Termine nicht dringend notwendig sind oder verschoben werden können, soll davon Gebrauch gemacht werden. Die städtischen Dienststellen sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. Alle Kontaktdaten und Ansprechpartner befinden sich auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus auf www.kronberg.de und unter der Rubrik „Politik & Verwaltung > Kontakt > Bürgerservice“.

Weitere Informationen immer auch und zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Stadt Kronberg im Taunus unter www.kronberg.de.



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