Offener Brief

Unser Leser Dr. Hans Hunscha, Kellergrundweg, Kronberg, schreibt bezüglich des Ensembleschutzes am Roten Hang an Bürgermeister Christoph König und den Magistrat Folgendes:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister König, ich wohne seit fast 40 Jahren am Roten Hang in Kronberg Nord und schreibe Ihnen heute als meinem auch von mir gewählten Bürgermeister. Anlass ist eine Äußerung von Ihnen, die Sie nach Darstellung des Kronberger Boten (16.09.21, FDP über Grundrechte und Denkmalschutz am Roten Hang) im Zusammenhang mit einer von der FDP inszenierten Wahlkampagne gemacht haben sollen. Es wurde Ihnen der bekannte Wunsch der Bewohner des Roten Hangs vorgetragen, „dass die Stadt Kronberg moderierend in den Prozess zwischen LfDH (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) und den Anwohnern eingreift.“ Sie hätten an dieser Stelle darauf hingewiesen, „dass es für die Stadt schwer sei, in den Prozess einzugreifen, da die Stadt Kronberg nicht Partei in dem Prozess sei.“

Sicher ist auch Ihnen klar, dass es sich nicht um einen gerichtlichen Prozess handelt, der natürlich eine Parteinahme verboten hätte. Es handelt sich vielmehr um einen juristisch und kunsthistorisch höchst umstrittenen Vorgang einer direktiven, aber diskussionsbedürftigen Einflussnahme des LfDG auf einen ganzen Stadtteil Kronbergs zulasten seiner Bürger und der Stadt, deren öffentlicher Raum sehr wohl von dem Anspruch des LfDH betroffen ist. Aber man hat Sie gar nicht um Parteinahme gebeten, sondern um Moderation. Moderation heißt Mäßigung. Und die wäre in den grundlegenden Meinungsverschiedenheiten zwischen LfDH und Bürgern bitter nötig. In Ihrem Schlusswort zu einer digitalen Infoveranstaltung des LfDH in Zusammenarbeit mit dem Kronberger Magistrat am 30.09.21 haben Sie den Bürgern des Roten Hangs ganz andere, freundliche Worte gesagt, die Hoffnungen erweckt haben. Nachdem auch Sie zunächst fälschlich von einem Denkmalschutz für den Roten Hang gesprochen haben, machten Ihre Ausführungen doch klar, dass wir es mit einem Ensembleschutz zu tun haben. Sie sagten: „Die Siedlung Roter Hang ist etwas Besonderes, dessen Charakter zu erhalten alle aufgerufen sind,“ also nicht die baulichen Details, wie es dem LfDH bis hinein in die nicht einsehbaren Intimbereiche der einzelnen Parzellen vorschwebt. Sie stellten ferner fest, dass „das digitale Format (der Infoveranstaltung) nicht ausreichend ist“. „Ein Dialog auch über die Grenzen des Machbaren ist nötig. Das liegt auch im Interesse der Stadt, die im Prozess die Eigentümer*innen unterstützen will“. „Die Stadt wird sich hier engagieren“. „Die Bewohner dürfen sich aber sicher sein, dass ihre Anliegen Ernst genommen werden.“ (zitiert nach dem sicher von Ihnen genehmigten gemeinsamen Protokoll von LfDH und Stadt.) Ernst genommen wurden wir seit dem Erlass des Ensembleschutzes von den Behörden bisher nicht. Seit 2019 machen Bewohner des Roten Hangs das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und den Kronberger Magistrat (Stadtrat Siedler und Bürgermeister Temmen) auf dreist unprofessionelle falsche Behauptungen, Widersprüche, begriffliche Unschärfen und Winkelzüge in der Begründung des Ensembleschutzes für den Roten Hang erfolglos aufmerksam. Anstelle einer sachlichen Widerlegung wurden wir vom LfDH und dem Magistrat der Stadt Kronberg mit obrigkeitlicher Arroganz abgekanzelt. Das ist alles vielfach aktenkundig. Kein Wunder also, dass die meisten Bewohner des Roten Hang den Versuch eines Dialogs resigniert aufgegeben haben, weil man gegen die Behörden eh nicht ankommt. Auch Sie haben erst im Zusammenhang mit Ihrer Bürgermeisterwahl den Roten Hang besucht. Sie konnten sich dabei anerkennend davon überzeugen, dass die Bürger des Roten Hang liebevoll mit dem Erscheinungsbild der Siedlung und verantwortungsvoll mit ihrem architektonischen Charakter umgehen. Als von der Bürgerschaft gewählter Bürgermeister sind Sie kein Vollzugsbeamter geworden, sondern bleiben ein freier Moderator.

Ich grüße Sie und wünsche Ihnen in Ihrem Amt eine glückliche, unparteiische Hand. Ihr Hans Hunscha, Kronberg, den 19.09.2021“.



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