Sperrstunde für Gastronomie Philospophenweg-Sperrung verlängert

Kronberg. – Der Hochtaunuskreis hat mit Wirkung vom 27. Oktober und als weitere Maßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID19) eine Sperrstunde verfügt. Die zulässige Betriebszeit von gastronomischen Betrieben und Vergnügungsstätten wird auf den Zeitraum 6 bis 23 Uhr beschränkt.

Durch die abendliche Verkürzung der Öffnungszeiten der Betriebe, davon geht das Kreisgesundheitsamt aus, werde sich die Zahl der Kontakte zwischen Personen sowie das Risiko einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Disziplin hinsichtlich der Hygiene- und Abstandsmaßnahmen und damit das Risiko einer Ansteckung vermindern.

Spielhallen sind von dieser Allgemeinverfügung nicht erfasst, weil für sie die spezialgesetzliche Regelung des § 4 Hessisches Spielhallengesetz gilt. Unterdessen hat der Magistrat der Stadt Kronberg in seiner Sitzung am 26. Oktober und auf Grund der derzeit hohen Infektions-Inzidenz im Hochtaunuskreis den Beschluss gefasst, die vorübergehende Sperrung des Philosophenwegs für die Öffentlichkeit im Bereich des Opel-Zoos über den 31. Oktober hinaus zu verlängern. Der Beschluss erfolgte in enger Abstimmung mit dem Hochtaunuskreis und auf dringende Empfehlung des Kreisgesundheitsamts. Der Weg bleibt zunächst bis einschließlich Dienstag, 15. Dezember, gesperrt. Der Magistrat wird, in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt, spätestens in seiner Sitzung am 14. Dezember erneut über die Frage Öffnung beziehungsweise Beibehaltung der Schließung des Weges beraten und beschließen. (mw)



X