Fünfpunkteplan zur Verbesserung der Situation bei Starkregen

Kronberg. – Anhand folgendem Fünfpunkteplan unternimmt Markus Lind, Mitglied im Schönberger Ortsbeirat (UBG), einen Versuch, aufzuzeigen, wie man die Probleme bei zunehmendem Starkregen in den Griff bekommen könnte: Im Einzelnen wären das seiner Überzeugung nach erstens die Sicherstellung der Funktion der Straßeneinläufe und Ableitungssysteme durch engmaschige Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie zweitens die Durchführung von baulichen Sofortmaßnahmen zur Wasserrückhaltung. Hierzu können Flächen die der Stadt Kronberg zur Verfügung stehen, wie z.B. im Victoriapark, Stadtwald usw. genutzt werden. Vor allem im Victoriapark würde dies auch zur Verbesserung der Grundwassersituation beitragen und ein längeres Vorhalten von Wasser für die Waldbäume gewährleisten, meint er. Vereinzelt gebe es diese Anlagen bereits im Park. Im Ortsmittelpunkt Schönberg sei außerdem baulich die Einstausituation zu mindern zur Verhinderung der Flutung der angrenzenden Bebauung. In der Ludwig-Sauer-Straße sei die Straßendecke so herzustellen, dass das anfallende Wasser nicht an den Straßeneinläufen, die circa 3 bis 5 Zentimeter über der Straßendecke stehen, vorbeiläuft, führt er an. Drittens sollte sich bei neuen Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau sowie bei Umbauten jeglicher Art, bei der das Thema der Entwässerung genehmigt werden muss, die maximale Einleitemenge in die Kanäle zukünftig an den örtlichen Möglichkeiten der Kanäle orientieren. „Es dürfte einen Generalentwässerungsplan der Stadt Kronberg schon geben, der die Eckdaten bereitstellt“, stellt Lind fest. Überschüssiges Wasser, welches der Kanal hydraulisch nicht aufnehmen könne, sei auf der Liegenschaft, auf der es anfällt, zu drosseln. „Dies würde auch eine Überarbeitung und Anpassung der Zisternensatzung erfordern“, führt er aus.

Viertens: Für die über die unter zweitens genannten Maßnahmen hinausgehend, wären umgehend Bauleitplanungen wie z.B. Bebauungsplan-, Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Dies ist vor allem dort wichtig, wo der Hochwasserschutz auf private Flächen zugreifen müsste, um kurzfristig hier Veränderungssperren auszusprechen, betont Lind.

Fünftens sei es erforderlich, außerplanmäßige Haushaltsmittel der Stadtverwaltung zur Durchführung der Maßnahmen bereitzustellen. Vor allem durch die kurzfristige Erledigung der Punkte „Erstens“ und „Zweitens“ könnte das Hochwasserproblem nicht abschließend gelöst, aber gemindert werden, ist Lind überzeugt. (mw)



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