Ortsgerichte gründen Verband und machen sich fit für die Zukunft

Kronberg. – Die hessischen Ortsgerichte sind eine bundesweit einzigartige Einrichtung. Sie bieten den Bürger:innen ein breites Spektrum an Dienstleistungen durch Ehrenbeamtinnen und -beamten, staatlich anerkannt und unvergleichlich günstiger als Anwälte oder Notare. Nachdem eine Schwächung der Ortsgerichte drohte – das Justizministerium wollte, dass die Grundstückswertschätzungen durch Ortsgerichte nicht mehr von den Finanzämtern anerkannt werden müssen –, setzten sich die Landtagsabgeordneten Elke Barth und Gerhard Kummer (SPD) gemeinsam mit dem Schönberger Ortsgericht sowie den Stadtverordneten Helga Michaelis und Gabriela Roßbach (SPD) für die Ortsgerichte ein, dabei gab es auch Treffen mit Vertretern des hessischen Finanzministeriums.

Jetzt gehen die Ortsgerichte gemeinsam in die Offensive. Am 16. Juli fand am Oberlandesgericht in Frankfurt ein erstes Treffen des in Gründung befindlichen Verbandes der hessischen Ortsgerichte VHO statt.

Der Schönberger Ortsgerichtsstellvertreter Gerhard Kirchner vertrat bei dem Treffen die Ortsgerichte Kronbergs, er und sein Stellvertreter Paul-Dieter Emmel bitten den Bürgermeister darum, dass die Kronberger Ortsgerichte sich dem Verband anschließen.

Der Verband hessischer Ortsgerichte e.V. will die Ortsgerichte zusammenschließen, ihre Interessen vertreten sowie Lehrgänge und Weiterbildungen anbieten. Der VHO will u.a. an der Fortentwicklung des Rechts für Ortsgerichte mitwirken, indem er sich am OLG Frankfurt und im Justizministerium einbringt, und sich für bessere Bedingungen und Arbeitsbedingungen für das Ehrenamt etwa durch mehr Digitalisierung einsetzen.

Dass bereits das erste Treffen des Verbands in Gründung eine Stärkung der Ortsgerichte bedeutet, zeigt die Teilnehmerliste: Neben Ortsgerichtsvertretern aus ganz Hessen kamen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck, die Vizepräsidentin und der Vizepräsident des Hessischen Landtags Heike Hofmann und Dr. Jörg-Uwe Hahn sowie Vertreter der für die Ortsgerichte zuständigen Ausschüsse im Landtag.

Mit dem 1. Januar 2023 tritt eine neue Gebührenordnung für die Dienstleistungen der Ortsgerichte in Kraft. Das Hessische Justizministerium hat aufgrund der Umsatzbesteuerungen staatlicher Leistungen eine Erhöhung der Gebühren um 20 Prozent angeordnet, womit die Leistungen der Ortsgerichte für die Bürger noch immer ausgesprochen günstig sind. (mw)



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