Bürgerbeteiligung wird gestoppt

Oberursel (ow). Seit 25. Februar und 3. März werden für die Bebauungspläne Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1-3“ und Nr. 233 „Neumühle“ die Offenlagen nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), das heißt die Beteiligung der Bürger, durchgeführt.

Bürger haben dabei die Möglichkeit, die Unterlagen der Bebauungspläne (Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen) im Rathaus einzusehen und auch Erläuterungen zu erhalten. Parallel, aber nur zusätzlich, können diese Unterlagen auch auf der städtischen Homepage unter www.oberursel.de/de/rathaus/buergerbeteiligung/offenlage-bplaene/ eingesehen werden. Aufgrund der Schließung des Rathauses ist die Einsichtnahme derzeit nicht mehr möglich. Eine rechtssichere Fortführung der Offenlage ist daher nicht mehr sichergestellt. Da das Baugesetzbuch keine ausdrückliche Regelung zur Verlängerung der Frist nach Beginn der Offenlage enthält, wird die Bürgerbeteiligung wahrscheinlich wiederholt werden. Der entsprechende Zeitraum wird noch geklärt und rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Die Unterlagen stehen weiter auf der städtischen Homepage zur Einsicht bereit, da die parallel zu den Offenlagen stattfindende Beteiligung der Behörden gemäß Paragraf 4 Absatz 2 BauGB nicht betroffen ist. Die beteiligten Behörden können die Unterlagen einsehen, teilt Bürgermeister Hans-Georg Brum mit.



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