Reinigung der Abfallbehälter

Oberursel (ow). Auch dieses Jahr bietet der BSO Reinigungsaktionen für Abfallbehälter an. Dieser Service ist kostenpflichtig und kann nur durch den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigte beantragt werden.

Am Donnerstag, 16. und 30. März, ist das Reinigungsfahrzeug in der Stadt unterwegs. Nach Anmeldeschluss wird ein Tourenplan erstellt, aus dem sich die Termine, abhängig von der Lage der Liegenschaft, für die bestellte Behälterreinigung ergeben. Auf dem Gebührenbescheid wird dem Antragsteller der Termin mitgeteilt. Wie immer erfolgt die Tourenplanung unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anträge beim BSO. Der BSO geht davon aus, dass die Kapazitäten genügen, damit alle Anträge bearbeitet werden können. Sollten wider Erwarten mehr Anträge eingehen, erhalten Interessierte, deren Antrag nicht berücksichtigt werden konnten, eine Absage.

Für die Reinigung der Abfallbehälter fallen Gebühren entsprechend der Abfallsatzung an:

Für den Zwei-Rad-Behälter (60, 80, 120, 240 Liter) 22,44 Euro und für den Vier-Rad-Behälter (770, 1100 Liter) 29,10 Euro. Die Gebühr für die Reinigung der Abfallbehälter richtet sich nach deren Größe. Mengenrabatt ist nicht möglich. Die Bescheide werden maschinell erstellt und vor dem Reinigungstermin verschickt. Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird die Gebühr im SEPA-Lastschrifteinzug zum Fälligkeitstag abgebucht. Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, muss die Gebühr bis zum Fälligkeitstag überwiesen werden.

Im Internet unter www.bso-oberursel.de kann die Reinigung bis 10. Februar über ein Online-Formular angemeldet werden. Das Formular ist zu finden unter „Abfall & Wertstoffhof/Service & Formulare“. Alternativ kann der Antrag ausgedruckt und per Post oder per E-Mail zurückgesendet werden. Im Rathaus und beim BSO liegen auch vorgedruckte Anträge bereit.

Die zu reinigenden Behälter sind am Reini-gungstag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Den Termin für die bestellte Behälterreinigung (Donnerstag, 16 oder 30. März) ist im Gebührenbescheid ersichtlich. Die Tonnen dürfen befüllt sein. Angemeldete, aber am Termin nicht bereitgestellte Behälter können nicht gereinigt werden. Die erhobenen Gebühren werden wegen der verursachten Kosten für Anfahrt und Verwaltung nicht erstattet.



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