Damit schwerkranke Menschen bestens versorgt sind

Hochtaunus (eh). Im September 2018 startete im Hochtaunuskreis ein Pilotprojekt für ganz Hessen, dessen Ziel es ist, eine palliative Service- und Beratungsstelle aufzubauen. Konkret wird eine Plattform geschaffen, die bei Abwesenheit der Hausärzte arbeitet und bereits vorhandenes Gesundheitspersonal im Hochtaunuskreis einsetzt. So wird eine angemessene Versorgung der Patienten sichergestellt. Unterstützt wird das Projekt vom Land Hessen und der Rind’schen Bürgerstiftung. Die gemeinnützige Stiftung der Taunus Sparkasse spendete jetzt 10 000 Euro.

Landrat Ulrich Krebs, Verwaltungsratsvorsitzender der Taunus Sparkasse, übergab zusammen mit Markus Franz, Mitglied des Vorstands der Taunus Sparkasse, die Spende. Für das Projekt waren die Kreisbeigeordnete Katrin Hechler, der Vorstand der Rind’schen Bürgerstiftung Hans Dieter Homberg, Dr. Hans-Jörg Todt vom Bad Homburger Hospizdienst, die ehrenamtliche Hospizhelferin Ulrike Ihlefeld und der Palliativmediziner Dr. Robert Gaertner, der auch Geschäftsführer des Palliativteams Hochtaunus ist, gekommen.

„Dank dieses Pilotprojekts können schwerkranke Menschen adäquat versorgt werden.Hier entsteht ein Modell, das über den Hochtaunuskreis hinaus in Hessen und in anderen Bundesländern angewendet werden kann. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg“, sagte Krebs. „Palliativversorgung ist ein wichtiges Thema. Schwerkranke Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie nicht allein sind, sondern in jeder Hinsicht gut betreut werden. Die Patienten haben es verdient, dass wir uns mehr um sie kümmern und gute Lösungen für sie finden“, sagte Markus Franz.

Versorgungslücke schließen

Die palliative Versorgungslücke soll durch die Service- und Beratungsstelle geschlossen werden. Dabei geht es um schwerkranke Menschen zu Hause und in Heimen, die in den meisten Fällen tagsüber an Werktagen adäquat von ihren Hausärzten im Rahmen der Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) medizinisch versorgt werden, solange die hausärztlichen Praxen geöffnet haben.

Es handelt sich um Patienten, die per Indikation nicht unter die Versorgung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) fallen, aber auf Grund ihres Zustandes einer allgemeinen ambulanten palliativen Versorgung (AAPV) bedürfen.

Nachts, am Mittwoch- und Freitagnachmittag sowie an Wochenenden und Feiertagen, aber auch in den Urlaubszeiten beziehungsweise anderweitiger Abwesenheit der Hausärzte wird die ärztliche Versorgung dieser Kranken bei Bedarf derzeit durch den allgemeinen Bereitschafts- oder ärztlichen Notdienst sichergestellt, der die Patienten nicht kennt, keinen Zugriff auf die jeweilige Patientenakte hat und auch in den meisten Fällen nicht palliativ geschult ist. So kommt es im Zweifelsfall, allein schon aus juristischen Gründen, zu vielen Krankenhauseinweisungen, die nicht erforderlich und oft von Patienten, ihren Angehörigen, den Pflegekräften in den Heimen, aber auch von den jeweiligen Hausärzten so nicht gewünscht sind. Ziel des Pilotprojekts ist eine schnelle und integrierte Umsetzung der AAPV im Hochtaunuskreis. Hierbei wird folgendermaßen vorgegangen: Die Schaffung einer plattformartigen Service- und Vermittlungsstelle, die bei Abwesenheit der Hausärzte arbeitet und bereits vorhandenes Gesundheitspersonal im Hochtaunuskreis intelligent verknüpft einsetzt. Mit einem dann eingeführten EDV-System ist die Servicestelle jederzeit auf dem aktuellen Stand und kennt den medizinischen Versorgungsbedarf des Patienten. Aktuell sind 31 Patienten in der Betreuung.

Die Service- und Vermittlungsstelle ist seit September 2018 bei der bestehenden SAPV des Hochtaunuskreises, dem Palliativteam Hochtaunus, angesiedelt. Die SAPV hat den Vorteil, dass sie palliativmedizinisch wie auch palliativpflegerisch 24-stündig an 365 Tagen pro Jahr besetzt ist, so dass bei Abwesenheit des Case Managers der AAPV immer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Stelle eines AAPV-Case-Managers sowie die Rufbereitschaften müssen für drei Jahre durch Spenden finanziert werden, da die Kosten derzeit von den Krankenkassen nicht getragen werden, obwohl es ein Gesetz fordert, dass die Kassen das finanzieren. 100 000 Euro pro Jahr werden veranschlagt. Die Spendengelder werden von der Deutschen Palliativ Stiftung verwaltet und erst nach Prüfung durch ein Kontrollgremium der AG Dr. Hentschel freigegeben.

Unterstützer gesucht

Im Anschluss an die dreijährige Erprobungsphase sollten sich der Case Manager, aber auch die Rufbereitschaften über die mit den Kassen vereinbarten Sätze zur Vergütung der AAPV finanzieren. Wichtig ist deshalb von Anfang an die Zusammenarbeit mit den großen Krankenkassen. Das Projekt wird während der modellhaften Erprobungsphase betriebswirtschaftlich evaluiert.

Für dieses zukunftsweisende Projekt wirbt die palliative Service- und Beratungsstelle und sucht ideelle und finanzielle Unterstützer. Interessierte können sich unter Telefon 06172-4997630 melden. „Ich danke Ihnen für die Spende. Dadurch kommen wir ein gutes Stück weiter“, sagte Katrin Hechler.

Landrat Ulrich Krebs (2. v. r.) und das Mitglied des Vorstands der Taunus Sparkasse, Markus Franz (r.), übergeben den Scheck in Höhe von 10 000 Euro an Katrin Hechler (l.), Dr. Hans-Jörg Todt und Ulrike Ihlefeld. Foto: Ehmler



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