RP erlaubt Arbeit an Sonntagen zur Versorgung der Bevölkerung

Darmstadt. – Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Darmstadt an Sonn- und Feiertagen für die Gewährleistung der medizinischen Versorgung sowie der Grundversorgung der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung gestattet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP heute erlassen und auf seiner Homepage (rp-darmstadt.hessen.de) veröffentlicht. Sie gilt bis 30. Juni 2020.

Die Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ist aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland gemäß Arbeitszeitgesetz im öffentlichen Interesse dringend notwendig. Insbesondere zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge besteht in einer Reihe von Branchen der dringende Bedarf, das aktive Personal zur Produktion, Kommissionierung und Lieferung von wichtigen Güter, insbesondere Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, Schutzausrüstung und Hygieneartikel, verstärkt einzusetzen und entsprechende Ausnahmen zu erlangen (Sonn- und Feiertagsarbeit, 12-Stunden-Schichten, Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit). Insbesondere in den für die öffentliche Versorgung wichtigen Branchen (Gesundheit, Pflege, Rettungsdienste, Versorger, Verkehrsunternehmen, Müllentsorgung, Lebensmittelversorgung, Logistik etc.) ist es notwendig, Ausnahmen durch Allgemeinverfügung zu regeln.



X