Richtlinien für Förderprogramme beschlossen

Sulzbach
(bs) – Die Gemeinde Sulzbach freut sich, die Öffentlichkeit darauf hinweisen zu können, dass der Gemeindevorstand die Richtlinien für die Förderprogramme mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 beschlossen hat.

Nunmehr ist es Sulzbacher Bürgerinnen und Bürgern möglich, Förderantrage für folgende Maßnahmen zu stellen:

• Private Trinkwasserenthärtungsanlagen (Entkalkungsanlagen)

• Entsiegelungsmaßnahmen

• Maßnahmen zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung

• E-Lastenräder

• Höchsteffiziente Haushaltsgeräte

• Steckbare Mini-PV-Anlagen/Balkonmodule

• Stromspeicher

• Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und zur Heizungsunterstützung

Richtlinien und Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage der Gemeinde

Sollten darüber hinaus noch Fragen zur Antragstellung bestehen, erteilt Oliver Weber (Telefon 06196 7021621, E-Mail oliver.weber[at]sulzbach-taunus[dot]de) Auskunft.



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