Nicht mehr als fünf Personen

Bad Homburg (hw). Die Stadt untersagt ab sofort Ansammlungen von mehr als fünf Personen auf öffentlichen Plätzen und in Parks. Die Regelung gilt für Schlossgarage, Marktplatz, Waisenhausplatz, Kurhausvorplatz, Kurhausgarten, Rathausplatz, Bahnhofsvorplatz und Gunzoplatz sowie im Kur- und im Jubiläumspark. Kleiner Tannenwald und Gustavsgarten werden geschlossen.
Für alle anderen öffentlichen Bereiche verweist die Stadt auf die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, einen Abstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die Empfehlung gilt auch für die Personen in Schlangen, die sich an Markttagen auf einigen der Plätze bilden werden. Die Entscheidung des Krisenstabs hat das Ziel, mögliche Übertragungswege für das Coronavirus SARS CoV 2 zu unterbinden. „In den kommenden Wochen wird entscheidend sein, die Regeln konsequent zu beachten, um die in anderen Ländern beobachtete, rasche Ausbreitung des Virus bei uns zu vermeiden“, begründet Oberbürgermeister Alexander Hetjes den Schritt.
Das gleiche Ziel verfolgt die Stadt mit der Schließung der Trauerhallen auf den Friedhöfen. Bestattungen können stattfinden, der Aufenthalt der Trauergäste ist dann nur im Freien möglich. Die Stadt empfiehlt dringend, die Zahl der Trauergäste, die zum gleichen Zeitpunkt anwesend sind, so klein wie irgend möglich zu halten.



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