CDU und SPD begründen Ablehnung

Bad Homburg (hw). In der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde der Antrag der Bürgerliste Bad Homburg (BLB) mit dem Titel „Transparenz und Informationen bei größeren Eingriffen in die Natur“ abgelehnt. Die Ablehnung des Antrags sei zwingend notwendig gewesen aufgrund von rechtlichen Bedenken sowie einem fehlerhaften Verständnis der Zuständigkeiten, betonen CDU und SPD.

Hendrik Hoffmann, Sprecher der CDU-Fraktion im Klimaschutz- und Umweltausschuss, erklärte dazu: „Es ist wichtig, anzumerken, dass im privaten Raum rechtliche Grundlagen gelten, insbesondere das Baurecht. Maßnahmen, die von den Behörden genehmigt wurden, sind auf Grundlage unserer Rechtsprechung gültig. Ein zusätzliches Mitspracherecht der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung würde die Gesetzeslage ad absurdum führen und willkürliche politische Stimmungen zur Grundlage für privatbauliche Maßnahmen nehmen.“

Ergänzend äußerte sich Elke Barth, Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Bad Homburg: „Der Antrag ist in seiner Ausgestaltung in einigen Teilen rechtswidrig und dürfte so nicht umgesetzt werden. Insbesondere unterstellt er der Stadtverordnetenversammlung Zuständigkeiten, die ihr nicht zugehören. Viele der von der BLB aufgezählten Punkte liegen zum Beispiel im Zuständigkeitsbereich des Amts für ländlichen Raums des Hochtaunuskreises.“

Darüber hinaus sei zu betonen, dass eine Veröffentlichung der für den Antrag notwendigen Daten nicht konform mit dem Datenschutzgesetz der Bundesrepublik ist.



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