Digitaler Kettenbrief warnt vor falschen Feuerwehrleuten

Bad Homburg (hw). Kürzlich tauchte in verschiedenen Bad Homburger Facebook-Gruppen und auf WhatsApp eine Warnung vor „falschen Feuerwehrleuten“ auf. Diese würden an der Haustür klingen und den Bewohnern eine Beratung in Sachen Brandmeldern anbieten. Tatsächlich gehe von den vermeintlichen Feuerwehrleuten Gefahr aus. Der Absender beruft sich dabei auch „interne Informationen“ der Bad Homburger Brandschützer. Wenn auch inhaltlich nicht gänzlich falsch, handelte es sich bei dem Post um eine Art Kettenbrief, der in regelmäßigen Abständen auf die Reise geschickt wird. Auch bei der Polizei in Bad Homburg hat man von dem digitalen Kettenbrief mitbekommen und rät, nicht dazu beizutragen, diese „Fake News“ weiter zu verbreiten.

Die Bad Homburger Feuerwehr und Dezernent Meinhard Matern haben den Facebook-Beitrag zum Anlass genommen, auf die geltenden Bestimmungen und das tatsächliche Vorgehen der Feuerwehr hinzuweisen.

Seit dem 21. Juni 2005 müssen alle Neu- und Umbauten in Hessen in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen, durch die Eigentümer oder die Vermieter mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endete zum 31. Dezember 2014. Ergänzend dazu müssen Eigentümer oder Vermieter aufgrund einer Änderung der Hessischen Bauordnung bis zum 1. Januar 2020 alle Räume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, ebenfalls mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten. Betroffen davon sind beispielsweise Schlafräume für Mitarbeiter sowie kleine Pensionen, Hotels und Kindertagesstätten sowie Betreuungseinrichtungen.

Wer vorsätzlich gegen die Ausstattungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro rechnen. Bestimmungen zur Wartung und regelmäßigen Prüfung ergeben sich aus der Bedienungsanleitung der Hersteller. In Mietwohnungen ist der Mieter für die Betriebsbereitschaft verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer oder Vermieter übernimmt diese Aufgaben auf Grundlage einer Vereinbarung im Mietvertrag selbst.

Die Feuerwehr Bad Homburg weist ausdrücklich darauf hin, dass Angehörige der Feuerwehr grundsätzlich keine privaten Haushalte aufsuchen, um dort die Rauchwarnmelder zu überprüfen, oder zu diesem Zweck Kontakt mit Eigentümern, Vermietern und Mietern aufnehmen. Sollten dennoch Personen vorgeben, im Namen der Feuerwehr tätig zu sein, vorstellig werden oder Kontakt aufnehmen, bittet die Feuerwehr darum, unverzüglich die Polizeistation Bad Homburg unter Telefon 06172-1200 beziehungsweise die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen. „Auf keinen Fall sollten solche Personen in die Wohnung gelassen werden“, warnt der Leiter der Feuerwehr, Branddirektor Daniel Guischard.

Bürger mit Informationsbedarf können sich für einen individuellen Beratungstermin an das Präventionszentrum der Bad Homburger Feuerwehr unter Telefon 06172-89600 wenden. „Die Präventionsberater stehen in der Feuerwache jederzeit zur Verfügung“, sagt Bürgermeister Meinhard Matern.



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