Fahrradzone in der Dorotheenstraße

Bad Homburg (hw). Zur Stärkung des Radverkehrs hat die Stadt im Bereich Dorotheenstraße – Löwengasse – Am Mühlberg eine Fahrradzone eingerichtet, in der motorisierter Verkehr nur für Anlieger frei ist.

Beginn und Ende der Fahrradzone werden durch die jeweiligen Verkehrszeichen „Beginn Fahrradzone“ und „Ende Fahrradzone“ gekennzeichnet. Innerhalb der Zone weisen Bodenmarkierungen (Piktogramme) auf die Fahrradzone hin.

An Kreuzungen und Einmündungen gilt die „Rechts-vor-links-Regelung“. Beim Überholen von Radfahrern müssen Kraftfahrzeuge, wie auch im sonstigen Straßenverkehr innerorts, einen Seitenabstand von mindestens eineinhalb Metern einhalten. Auch in Fahrradzonen gilt für alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Fahrradzonen stellen die flächenmäßige Erweiterung von mehreren Fahrradstraßen dar und steigern die Attraktivität des Radfahrens. In Fahrradzonen gelten die Regeln der Fahrradstraßen:

• Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.

• Der Radverkehr hat Vorrang. Er darf nicht gefährdet werden. Wenn notwendig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter reduzieren.

• Das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern ist erlaubt.



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