Lesermeinung

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Unsere Leserin Isabel Heckert aus Bad Homburg meint zum geplanten U2-Bahn-Ausbau:

Am Mittwoch, 24. März, fand in Kassel am Verwaltungsgerichtshof die Verhandlung zum U2-Bahn-Ausbau in Bad Homburg statt. Im Zentrum des Verfahrens stand neben der Umweltverträglichkeit des Vorhabens, die noch fraglich ist, insbesondere auch der Lärmschutz. Bei letzterem ist bislang geplant, lediglich die südlichen Anwohner durch eine Lärmschutzwand zu schützen, die nördlichen Anwohner gehen leider leer aus. Trotz Ankündigungen vor den Wahlen gibt es bislang noch keinerlei entsprechende Planungen, geschweige denn Taten – obwohl das Projekt seit Jahrzehnten geplant wird (laut Auskunft der Stadtplanung gibt es „Gespräche“ zur Erweiterung des Lärmschutzes, aber die Pläne sind unverändert). Die Stadt Bad Homburg und das Regierungspräsidium lehnten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht jede Vergleichsverhandlung ab, die Rechtssicherheit gebracht hätte. Die klagenden Anwohner signalisierten hingegen deutlich, dass sie lediglich an einem gleichen Lärmschutz wie die südlichen Anwohner interessiert und kompromissbereit seien. Es bestand gleichwohl kein Interesse seitens der öffentlichen Verwaltung, dies zuzusagen – so bleibt es bislang bei entsprechenden Aussagen auf Wahlplakaten.

Bei der Gerichtsverhandlung waren anwesend der Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg, Alexander Hetjes, der Bürgermeister und Stadtkämmerer, Meinhard Mattern, sowie Horst Amann. Letzterer ist in der Bauleitung für den U2-Ausbau engagiert und war zuvor auch an verantwortlicher Stelle am Bau des Berliner Flughafens beteiligt. Die Urteilsverkündung steht nunmehr für Ende April an. Laut Auskunft der Klägeranwälte ist man fest entschlossen weiter – auch durch mehrere Instanzen – für adäquaten Lärm- und Umweltschutz zu kämpfen. Dies kann noch viele Jahre dauern. Es bleibt nur sehr zu hoffen, dass die Zeche am Ende nicht einmal mehr vom Steuerzahler zu zahlen ist, sollte es in letzter Instanz zu einer Rückbaupflicht kommen. Dann wäre es im Nachhinein höchst leichtfertig von öffentlicher Seite gewesen, einen Vergleich auszuschlagen, der zum einen Rechtssicherheit für das Projekt gebracht und zugleich dem Schutz der Bürger gedient hätte.



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