Brut- und Setzzeit beginnt am 1. März – Rückschnitt vorher erledigen

In wenigen Wochen ist es soweit und die ersten Knospen sprießen. Damit man während dieser Vegetationsphase die Wildtiere und Vögel nicht bei ihrer Brut stört, gibt es vorher einiges zu beachten. Foto: Stadt Bad Soden

Bad Soden (
bs) – I
n wenigen Wochen ist es soweit und die ersten Knospen sprießen. Damit man während dieser Vegetationsphase die Wildtiere und Vögel nicht bei ihrer Brut stört, gibt es vorher einiges zu beachten.

Der 1. März ist ein ganz besonderes Datum für den Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern: Denn laut Bundesnaturschutzgesetz beginnt dann die Nist- und Brutzeit für Vögel. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken daher nicht erlaubt, um die Vögel nicht beim Nestbau oder beim Brüten zu stören. Forstwirtschaftliche Maßnahmen sind davon ausgenommen, solange es sich um Maßnahmen im Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt. Von dieser Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Doch Ausnahmen bilden insbesondere schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits vor dem 1. März Rückschnitte von Bäumen, Sträuchern und Hecken so vorzunehmen, dass auch in der Wachstumsperiode ein Überwuchs in Gehwege und Fahrbahnen vermieden wird, damit Beeinträchtigungen verhindert werden. Die Bad Sodener Ordnungspolizei wird in der nächsten Zeit auch wieder verstärkt ein Augenmerk auf den Überwuchs richten und entsprechende Hinweise hierzu geben.



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