Formular online ausfüllen

Friedrichsdorf (fw). Wer aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies beim Gewerbeamt mindestens vier Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes schriftlich anzeigen. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretenden Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt, wie etwa Straßenfeste und Sportveranstaltungen.

Bisher erfolgte die Anzeige über ein Formular. Die Stadt Friedrichsdorf bietet ab sofort die Möglichkeit, die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes online über das Internetportal einzureichen. Das Antragsportal mit dem dazugehörigen Zugangslink findet sich unter www.friedrichsdorf.de/rathausonline/friedrichsdorfdigital.php. Das Formular kann am eigenen PC ausgefüllt werden. Am Bildschirm wird durch die Erfassung der benötigten Daten geführt. Nach der Erfassung besteht die Möglichkeit, die Gebühr direkt mit paypal zu bezahlen.



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