Unsere Leser, die Familie Gerhard, Schneidhainer Straße, macht ihr Plädoyer für die Rückerstattung der durch die Eltern während des Kita-Streiks gezahlten Betreuungsgebühren durch die Stadt am Beispiel anderer Städte fest, die die Eltern entschädigen.
Nach vier Wochen ist der Kita-Streik beendet – zumindest vorerst, solange die Schlichtung läuft. Offen im Raum steht aber immer noch die Frage nach der Rückerstattung der Beiträge. Trotz mehrerer Anmerkungen und Nachfragen zum Schreiben des Bürgermeisters haben wir bis heute keine Antwort auf dieses erhalten. Herr Helm scheint sich weiterhin auf höhere Gewalt zu berufen und den betroffenen Familien das Betreuungsgeld für vier Wochen nicht zurückerstatten zu wollen.
Andere Städte und Gemeinden, wie Regensburg, Friedrichsdorf und Bremen, sind der Auffassung, dass die von den Städten und Gemeinden eingesparten Lohnkosten an die Eltern in Form von Beitragsrückerstattungen zurückgegeben werden müssen.
Diese Städte und Gemeinden planen ihre Satzung bzw. Gebührenordnung zu ändern, nur um das Betreuungsgeld zurückzahlen zu können. Eine solche Satzungsänderung schien bisher für Königstein nicht in Betracht zu kommen. Am 3. Juni wurde jedoch von Seiten der SPD-Fraktion an die Stadtverordnetenversammlung der Antrag gestellt, die Gebührensatzung zu ändern und die Kita-Gebühren für die Streikdauer zeitnah zu erstatten. Wir dürfen daher wieder hoffen, dass die Stadtverordnetenversammlung im Sinne der betroffenen Eltern entscheidet und diese nicht für eine Leistung bezahlen müssen, die sie nicht erhalten haben.