Post von den Kandidaten und der Datenschutz

Königstein (kw/el) – Da hatte doch Frau T. auf dem Rathaus beantragt, man möge ihre Daten im Melderegister mit einem Sperrvermerk versehen. Sie wolle ihre privaten Daten nicht an Dritte weitergeben. Soweit, so gut: das Recht darauf hat jeder Bürger. Nun ist Folgendes passiert: Im Rahmen des Wahlkampfes sind nun Senioren angeschrieben worden, die der Weitergabe ihrer Daten zuvor ganz klar widersprochen haben. Wie konnte das passieren?, fragt man sich.

Dass gesperrte Adressdaten beim Versand eines Kandidatenbriefes mit einer Auflage von 3.500 Stück verwendet wurden, davon habe er am 25. Januar durch den Anruf einer Bürgerin erfahren, so Amtsinhaber und Kandidat Leonhard Helm. Im Dezember 2017 habe er – wie offenbar andere Mitbewerber auch – die Daten dafür ordnungsgemäß beantragt und gegen Gebühr bei der Stadt Königstein erworben.

Er habe sich daraufhin unverzüglich mit dem zuständigen Fachdienst Bürgerbüro/Soziales der Stadt Königstein in Verbindung gesetzt und eine Erklärung dafür eingefordert. Das Amt habe ihm noch am selben Tag mitgeteilt, dass die ihm zur Verfügung gestellten Daten unzulässigerweise auch noch rund 310 Datensätze enthielten, deren Dateninhaber eine Sperrung für die Weitergabe an Parteien und Bewerber ausgesprochen hätten. Diese gesperrten Daten seien in der Selektion in keiner Weise gekennzeichnet, sodass der Fehler für ihn nicht erkennbar gewesen sei, so Helm, der auf die Rechtmäßigkeit der Daten vertraut und sie daraufhin auch verwendet habe.

Er habe die anderen Mitbewerber noch in den Nachtstunden des 26. Januar über diesen Vorgang informiert und ein Gespräch zwischen den Kandidaten für Freitagvormittag angeregt, um zu klären, welche Auswirkungen dies auf die Bürgermeisterwahl haben könnte und wie man in diesem Zusammenhang einen denkbaren Schaden von der Stadt abwenden könne.

Leonhard Helm ist davon überzeugt, dass der Versand der Wahlwerbung an Personen, die der Weitergabe ihrer Daten widersprochen hatten, seiner Kandidatur Schaden zugefügt hat. Denn er könne nach dem geführten Telefonat mit der besagten Bürgerin davon ausgehen, dass andere Betroffene ebenso verärgert seien.

Die Mitbewerber Gann und Iredi hätten ihn auf seine E-Mail hin kontaktiert, mit Herrn Iredi habe ein Gespräch darüber noch am Freitag vor der Wahl stattgefunden. Der zeitliche Faktor (Freitagnachmittag) habe laut Helm konkrete weitere Maßnahmen noch vor der Wahl ausgeschlossen.

Aus seiner Sicht bestünden jedoch aufgrund der fehlerhaften Datenselektion keine Bedenken gegen die Gültigkeit der Wahl, da er sich aufgrund seines Einzugs in die Stichwahl durch diesen Vorfall nicht mehr in entscheidendem Maße beschwert fühle. Von der ALK-Kandidatin habe er im Übrigen bis heute keinerlei Antwort auf seine E-Mail vom 26. Januar bekommen. Das zuständige städtische Amt habe er um Klarstellung und Entschuldigung gegenüber den betroffenen Bürgern aufgefordert.

Als Bürgermeister und Dienststellenleiter habe er darüber hinaus in der vergangenen Woche um Einleitung dienstrechtlicher Überprüfung des Handelns der beteiligten Mitarbeiter gebeten sowie den Verstoß gegen Datenschutzrecht und dessen Konsequenzen bei dem internen Datenschutzbeauftragten und beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen überprüfen lassen. Außerdem sei veranlasst worden, dass der Softwaredienstleister mit der Prüfung beauftragt werde, ob künftig die Ausgabe von Selektionen einer größeren Anzahl von Daten von einem Vier-Augen-Prinzip anhängig gemacht werden könnten.

Sie habe sich erstmal, als sie von dem Vorfall erfahren habe, ein Bild machen wollen, wie es zur Verwendung der gesperrten Daten kommen konnte, sagt Nadja Majchrzak, die ihrerseits auch Datensätze zwecks der Erstellung von Wahlwerbung angefordert und gekauft habe. Allerdings nicht bei der Stadt direkt, sondern beim Anbieter ekom21. Sie wisse nicht, wie der ursprüngliche Auftrag von Herrn Helm an die Verwaltung der Stadt Königstein gelautet habe. Was jedoch für sie unterm Strich feststeht, ist, dass sich ein Bürgermeister als Chef der Verwaltung, selbst wenn er in diesem Fall als Kandidat aufgetreten sei, nicht einfach so aus der Verantwortung schleichen und andere beschuldigen könne. „Man kann nicht immer nur für sich in Anspruch nehmen, was gut läuft und wenn es dann mal nicht so ist, die Verantwortung auf andere schieben“, sagt Majchrzak, die mit diesem Wahlkampf noch weitere Fehler in Verbindung bringt, die auf Verwaltungsvorgaben zurückgehen, wie etwa die Plakatierung. Erst habe es geheißen, man dürfe nicht an den Laternen plakatieren und am Ende sei es doch erlaubt gewesen. Man könne als Chef der Verwaltung solche Fehler nicht nur seinen Mitarbeitern in die Schuhe schieben, findet Majchrzak.



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