Sieben Gerichtsschöffen aus Königstein gesucht

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 werden Schöffinnen und Schöffen für das Land- und das Amtsgericht Frankfurt am Main vom Richterwahlausschuss neu berufen. Aus Königstein im Taunus bestimmt der Richterwahlausschuss fünf Schöffen für das Landgericht Frankfurt am Main und zwei Schöffen für das Amtsgericht Frankfurt am Main. Vorher muss die Stadtverordnetenversammlung eine Liste mit Bewerbungsvorschlägen beschließen. Sie muss zumindest doppelt so viele Namen umfassen wie Schöffen benötigt werden.

Die Stadtverwaltung wird sich über die politischen Parteien und Gruppen nach Interessenten für das Schöffenamt erkundigen. Alle Bürgerinnen und Bürger von Königstein, die das 25. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben und sich für das Schöffenamt beim Land- oder Amtsgericht interessieren, können sich bis zum 11. Mai 2018 im Rathaus, Personalamt, Burgweg 5, schriftlich melden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort mit Kreis und Bezirk, Beruf und die vollständige Anschrift mitgeteilt werden.

Über die endgültige Zusammensetzung der Vorschlagsliste entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Der Wahlausschuss, der über ein anderes Verfahren bei den Gerichten gebildet wird, entscheidet dann darüber, wer aus den Vorschlagslisten tatsächlich in ein Schöffenamt berufen wird.



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