Was die Stadtverordneten abseits von Halloween zu besprechen hatten

Königstein (as) – Die vergangene Stadtverordnetenversammlung stand im Zeichen der Halloween-Diskussion. Es hat sich ja auch gelohnt, denn eine Bürgerversammlung am1. März (19.30 Uhr, HdB) und der Einbindung der städischen Gremien haben die Stadtverordneten dafür gesorgt, dass der Demos und die Legislative in der Demokratie bei diesem wichtigen Themen gehört werden.

Brunnen und Ladesäulen

Die weiteren Themen gerieten dadurch ein wenig in den Hintergrund, sind aber durchaus von Interesse. Bürgermeister Leonhard Helm berichtete, dass im Frühjahr vier neue Trinkbrunnen aufgestellt werden, die mit dem hochwertigen Wasser aus der Königsteiner Trinkwasserversorgung gespeist werden. Sie sollen an der Kur- und Stadtinformation im Kurpark, am Bornplatz in Mammoshain, am Ehrenmal in Falkenstein und in Schneidhain in der Heinrich-Dorn-Anlage aufgestellt werden.

Über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltjahr in Höhe von 70.000 Euro für 13 kommunale Wallboxen zur Aufladung der Batterien von Elektrofahrzeugen wurde länger diskutiert. Und zwar nicht, dass sie tatsächlich gewollt sind, sondern um die technische Ausrüstung. Die anzuschaffenden 22 kW-Wallboxen hielt insbesondere Cordula Jacubowsky (Klimaliste) für wenig sinnvoll. Sie hatte sich näher mit dem Thema beschäftigt und führte aus, dass derzeit nur neun Pkw-Modelle zum Listenpreis von weniger als 50.000 Euro existierten, die mit 22 kw laden könnten. Für alle anderen hätten die deutlich günstigeren 11-kW-Boxen ausgereicht. Sinnvoll wäre dagegen eine weitere 50 kw-Wallbox mit Gleichstron für die städtischen Fahrzeuge gewesen. Auch diese erhalten an den neuen 22-kW-Wallboxen nur eine Ladeleistung von 11 kW, wodurch sich die Standzeiten erhöhten. Da niemand in die tiefe technische Erörterung einsteigen wollte oder konnte, und Helm nur entgegnete, dass Königstein „für die Zukunft“ baue, wurde der Ausgabe mit 31 Ja-Stimmen bei je einer Nein-Stimme und Enthaltung zugestimmt.

Unnötige und notwendige B-Pläne

Beim Thema Ausfstellung eines „Bebauungsplans für den Rombergweg/Parkstraße (mit öffentlicher Beteiligung), konnte der Bürgermeister nur den Kopf schütteln. Es gehe um einen einzigen zu erhaltenden Baum, da das Kreis-Bauamt nicht in der Lage gewesen sei, den schon länger auf den Bau wartenden Bauherrn aus dem Jahr 2000 stammenden Baufenster zu befreien. „Wir wollten eigentlich nicht in die Diskussion mit einsteigen“, sagt Helm. Mit 33 Ja-Stimmen beschlossen die Stadtverordneten, dass der Bebauungsplan 59.2 Rombergweg/Parkstraße für die Bürger (auch für Einsprüche) offengelegt wird, was vom 4. März bis 5. April 2024 im beschleunigten Verfahren der Fall sein wird.

Letztlich stand noch der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplan K82 auf der Tagesordnung, der sich auf die am 14. Dezember in der Stadtverordentenversammlung mehrheitlich beschlossene Umbauvariante 2.1 für die neue Stadtmitte bezieht. Hier brachten die Fraktionen noch einmal die bekannten Argumente vor. Michael-Klaus Otto wie auch mehrheitlich die ALK grenzen sich weiterhin vom damaligen Beschluss ab und die Klimaliste gab zu bedenken, dass unter dem im beschlossenen Konzept zu renaturierenden Parkplatz1 ein Kellergewölbe vermutet wird, das den Denkmalschutz auf den Plan rufen würde. Letztlich stimmten die Parlamentarier mit 25 Ja-Stimmen bei je vier Nein-Stimmen und Enthaltungen der Aufstellung eines Bebauungsplans vor, der immerhin verhindert, dass künftig jede Einzelmaßnahme separat genehmigt werden muss. Was in der Stadtmitte letztlich konkret gebaut werden wird, damit werden sich mit Sicherheit noch viele Stadtverordnetenversammlungen in den nächsten Jahren herumschlagen dürfen.



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