FDP will Sachverhalt „Merianstraße“ durch Akteneinsichtsausschuss prüfen

Kronberg. – Die FDP beantragt in der nächsten Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag, 22. Februar die Einsetzung eines Ausschusses zur Akteneinsicht in Sachen „Merianstraße“. Sie begründet diesen Schritt damit, dass „der Magistrat der Stadt Kronberg seine Einwilligung für die Errichtung von drei Häusern zuzüglich Garage auf einer Grundfläche von nur zirka 1.000 Quadratmetern in der Merianstraße / Ecke Kreuzenäckerweg keineswegs hätte zu geben brauchen.“ Der FDP-Fraktionsvorsitzende Walther Kiep und der FDP-Ortsverbandsvorsitzende Holger Grupe dazu: „Das bestätigt ein Rechtsgutachten, welches die FDP wegen ihrer Zweifel an dieser Praxis in Auftrag gegeben hat. Unser Ziel ist es, an diesem Beispiel auf eine ,Genehmigungs-Praxis‘ hinzuweisen, für die es viele weitere Beispiele in Kronberg gibt. „Die beiden Liberalen sind sich einig: „Das muss sich in Zukunft ändern. Das heißt, das Einvernehmen in Fällen des § 34 BBauG wird nur dann erklärt, wenn es wirklich nicht anderes geht“, stellt Holger Grupe, Ortsvorsitzender der FDP, fest.

Die Versuche der FDP-Fraktion, in Gesprächen mit dem Bürgermeister und dem Ersten Stadtrat hier zu einer gemeinsamen Haltung, insbesondere auch was die zukünftige Behandlung derartiger Fälle durch den Magistrat und die Verwaltung betrifft, zu kommen, seien bisher leider erfolglos geblieben. Kiep erklärt: „Ganz im Gegenteil wurde schriftlich erklärt, dass es rechtlich nichts zu bemängeln gäbe und auch im Nachhinein nichts in Frage zu stellen sei.“ Somit habe die FDP-Fraktion vor der Frage gestanden, die Angelegenheit ad acta zu legen oder aber den Sachverhalt durch einen Akteneinsichtsausschuss nach § 50 Abs. 2 S.2 HGO überprüfen zu lassen. „Wir haben uns für Letzteres entschieden.“ Nach der Vorstellung der FDP-Fraktion soll der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) diese Funktion übernehmen. „Hier sitzen die Fachleute der Fraktionen“, so ihre Begründung. „Indem der ASU sich mit den Prozessen anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen, die zu dem Einvernehmen führten, beschäftigt, besteht für die Fraktionen aller Parteien die Möglichkeit, objektive transparente Beurteilungskriterien für künftige Fälle zu entwickeln, die einer weiteren unverhältnismäßigen Verdichtung vorbeugen“ hebt Kiep hervor. (mw)



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