KfB will 2009 begonnenen „B-Plan Waldhof“ zum Abschluss bringen

Kronberg.– Die KfB hat einen Antrag in die nächste Sitzungsrunde zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht, der vorsieht, den Magistrat zu bitten, das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 8. Oktober 2009 begonnene Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Im Waldhof“ rechtswirksam zum Abschluss zu bringen. „Dabei ist sobald wie möglich eine Veränderungssperre zu erlassen“, so die KfB, die ihren Antrag folgendermaßen begründet: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg habe in ihrer öffentlichen Sitzung am 3. Dezember 2009 dem Entwurf des Bebauungsplans „Im Waldhof“ einschließlich dem Entwurf der Begründung zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfs die Bürgerbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des BauGB i.V.m. Paragraf 13 a BauGB durchzuführen. „Diese fand vom 11. Februar 2010 bis einschließlich 12. März 2010 statt.“ Ein Satzungsbeschluss sei in der Folge jedoch nicht mehr erfolgt. Der seinerzeitige Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehe jedoch unverändert fort: „Der Gebietscharakter der Straße ,Im Waldhof‘ und zugehöriger Bebauungen soll beibehalten werden.“ Die KfB-Stadtverordnete Alexa Börner dazu: „Für das Gebiet Im Waldhof besteht kein gültiger Bebauungsplan. Da die Baustruktur heterogen ist, wären nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – in Zukunft Veränderungen und Verdichtungen des Gebiets nicht zu verhindern.“ Deshalb will die KfB den vorliegenden B-Plan nun „zur Erhaltung der charakteristischen Gebietsstrukturen aufstellen lassen. Und die KfB zitiert aus dem Wortlaut der B-Plan-Begründung aus dem Januar 2010: „Städtebauliche Rahmenfestsetzungen sollen die Beibehaltung der Qualität sowohl der bestehenden, repräsentativen Bauformen als auch der wertvollen alten Baumbestände garantieren.“ (mw)



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