Aktuell
Bürgermeister Klaus Temmen, Erster Stadtrat Jürgen Odszuck und Integrationsdezernent Hans Robert Philippi, antworten im Namen des Magistrats auf einen Offenen Brief vom 19. November 2015 bezüglich der geplanten Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) auf dem Gelände des ehemaligen Ausbildungszentrums der Deutschen Bank wie folgt:
Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus hat sich in seiner Sitzung vom 23. November 2015 mit dem Offenen Brief befasst, der die Pläne zur Nutzung des ehemaligen Ausbildungszentrums der Deutschen Bank als Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) für Flüchtlinge thematisiert.
Bei dem von der Deutschen Bank und dem Land Hessen als Vertragspartner geplanten Vorhaben zur Schaffung einer Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Gelände des ehemaligen Ausbildungszentrums der Deutschen Bank handelt es sich um ein baurechtliches Verfahren gemäß §69 Hessischen Gemeindeordnung (HGO), also eine Maßnahme des Landes Hessen, bei der die Stadt Kronberg im Taunus gemäß §37 Baugesetzbuch (BauGB) nur angehört wird.
Ein großer Teil der im Offenen Brief genannten Punkte wurde bereits auf der Bürgerinformationsveranstaltung intensiv erörtert, zu der die Stadt Kronberg im Taunus, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das Regierungspräsidium Darmstadt und der Hochtaunuskreis für Dienstag, 1. Dezember 2015, in die Stadthalle gemeinsam eingeladen hatten.
Auf der Informationsveranstaltung, an der auch ein Teil der Unterzeichner des Offenen Briefes anwesend waren, wurde die aktuelle Situation und ein Fragenkatalog der Stadt Kronberg im Taunus, den Bürgermeister Klaus Temmen am 12. November 2015 mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erstmals besprochen hatte, vorgestellt. Ferner gab es einen breiten Raum für die Fragen der Bürger und direkten Anlieger.
Fragenschwerpunkt bildete hierbei die Zufahrtsituation, auf die Erster Stadtrat Jürgen Odszuck detailliert eingegangen ist und auch anhand von Zahlen, Daten und Fakten dargelegt hat, dass eine Alternativerschließung aufgrund der prognostizierten Verkehrszahlen und insbesondere auch deshalb, da die HEAE nur auf eine bestimmte Zeit geplant ist, nicht erforderlich erscheint. Eine Alternativerschließung – etwa durch die im Offenen Brief genannte „Interimszufahrt über die Waldstücke Kronberg und Königstein“ – würde zudem einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Natur darstellen und wäre ohne die Zustimmung der Nachbarstadt Königstein im Taunus nicht möglich, da Teile der Gemarkung Königsteiner Hoheitsgebiet umfassen. Ferner wäre eine solche Erschließung mit hohen Kosten verbunden.
Darüber hinaus hat Bürgermeister Klaus Temmen den in der Versammlung angeregten Kontakt zur Firma Fidelity aufgenommen. Inzwischen liegt der Stadt eine schriftliche Stellungnahme des Unternehmens vor. Das Unternehmen hat darin erklärt, dass es keine Durchfahrt über das Privatgrundstück der Villa Mumm Ltd. für die Flüchtlings-Erstaufnahmeeinrichtung in den Gebäuden des ehemaligen Ausbildungszentrums der Deutschen Bank zulassen wird. Die Firma hat eigenen Angaben zufolge hohe Sicherheitsmaßnahmen für ihren Unternehmensstandort getroffen, die mit einer Öffnung hinfällig würden. Zudem sei der Weg über das Grundstück nicht auf einen intensiveren Verkehr mit Bussen oder Lkw ausgelegt.
Wie den Anliegern der Dettweiler Straße bereits in einem Schreiben der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt worden ist, wird es erforderlich, die verkehrliche Andienung der Erstaufnahmeeinrichtung, insbesondere in Bezug auf gegebenenfalls notwendig werdende Einsätze durch die Rettungskräfte, sicherzustellen. Die verantwortlichen Dienststellen haben sich hierzu intensiv beraten.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die bisher praktizierte wechselseitig der Fahrbahn vorgenommene Ausweisung öffentlicher Parkplätze im Verlauf der Dettweiler Straße nicht beibehalten werden kann. Im Falle eines seitens der Sicherheitsbehörden einzukalkulierenden größeren Einsatzfalles, beispielsweise im Falle eines Brandes in der Erstaufnahmeeinrichtung, muss zwingend sichergestellt werden, dass eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen den Einsatzort so schnell wie möglich erreichen und auch, insbesondere Krankenwagen, vom Einsatzort aus Verletzte so schnell wie möglich einer weiteren ärztlichen Versorgung zuführen können.
Die zunächst vom Fachbereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Hochtaunuskreises gestellte Forderung auf Aufhebung aller in der Dettweiler Straße ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze kommt nach Intervention durch die Stadt Kronberg im Taunus nicht zum Tragen. So konnte erreicht werden, dass lediglich die in Fahrtrichtung Oberer Aufstieg insgesamt zwölf angelegten Parkflächen aufgehoben werden mussten. Die amtliche Beschilderung wurde entsprechend angepasst. Darüber hinaus wurden die in Frage stehenden Parkplätze durch eine Markierungsfolie als nicht nutzbar gekennzeichnet.
Als Ausgleich für die in Fahrtrichtung Oberer Aufstieg weg gefallenden öffentlichen Parkplätze sollen allerdings auf der anderen Fahrbahnseite Parkplätze ausgewiesen werden, soweit dies unter Berücksichtigung von Ausweichflächen im Gegenverkehr, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einsatzlagen der Rettungskräfte und unter Berücksichtigung vorhandener Grundstücksein- und Ausfahrten möglich ist. Nach einer ersten Prüfung erscheint es grundsätzlich möglich, acht bis maximal zehn Parkplätze im Verlauf der Dettweiler Straße durch Markierung neu anzuordnen. Die Ausführung der Arbeiten ist, abhängig von den Witterungsverhältnissen, für Anfang Januar geplant.
Die Stadt Kronberg im Taunus bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis für die notwendige Neuordnung des öffentlichen Parkplatzangebotes in der Dettweiler Straße. Darüber hinaus wird die Stadt Kronberg im Taunus die Verkehrssituation im Zusammenhang mit der HEAE und insbesondere in der Dettweiler Straße genau beobachten und überprüfen, ob sich die Verkehrsbewegungen durch den Betrieb der HEAE, wie vom Land Hessen prognostiziert, auch einstellen.
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus betont, dass eine mögliche spätere Nachnutzung des Geländes – ebenfalls ein Fragenschwerpunkt der Veranstaltung vom 1. Dezember 2015 – nur durch die Zustimmung der Gremien der Stadt Kronberg im Taunus erfolgen kann. Sollte der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt mit einer entsprechenden Nachnutzungskonzeption bei der Stadt Kronberg im Taunus vorstellig werden, die mit dem aktuellen Planungsrecht nicht in Einklang steht, so wird die Stadt Kronberg im Taunus ihre kommunale Planungshoheit, einschließlich Bürgerbeteiligung, verantwortungsvoll wahrnehmen.
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus weist nochmals darauf hin, dass es eine bereits angekündigte separate Informationsveranstaltung für die direkt betroffenen Anlieger geben wird. Diese Veranstaltung wird von der Stadt Kronberg im Taunus organisiert, sobald der Betreiber der HEAE Kronberg gefunden ist und das Land Hessen die Stadt Kronberg im Taunus darüber informiert hat. Bei diesem Treffen können weitere Fragen erörtert werden. Der Termin wird rechtzeitig über die Presse und die städtische Internetseite bekanntgegeben. Darüber hinaus werden die unmittelbar betroffenen Anlieger direkt angeschrieben.