Temmen: „Sie fordern den Magistrat zu rechtswidrigem Handeln auf“

Kronberg (mw) – Die kommunale Wählergemeinschaft KfB-Kronberg für die Bürger hat dem Magistrat der Stadt Kronberg am 9. März eine Unterlassungsaufforderung vorgelegt. In dem Schreiben, zu dem die Stadt Kronberg im Folgenden Stellung bezieht, fordert sie den Magistrat „aufgrund des Wahlergebnisses“ auf, „alles zu unterlassen, was die Pläne im Bereich der Bahnhofsbebauung zur Bestandskraft bringt.“ In dem von Dr. Margaret Esen-Baur unterzeichneten Brief heißt es weiter: „Bitte bedenken Sie, dass es nach dem letzten Abstimmungstand absehbar keine Mehrheit mehr gibt, die diese Pläne vollinhaltlich deckungsgleich billigt. Eine diese Pläne tragende Koalition von CDU und SPD ist nicht mehr möglich.“ Auch hätten „nahezu alle übrigen Fraktionen mehr oder minder große Änderungswünsche“. Und sie stellt für die KfB fest: „Sie bringen andernfalls aus unserer Sicht die städtischen Gremien in eine schwierige Lage, wenn Änderungen wegen der inzwischen etwa eingetretenen Außenwirkung nicht mehr möglich sind, allenfalls unter höchst erschwerten und die Stadt belastenden Bedingungen.“

Bürgermeister Klaus Temmen nimmt für den Magistrat zu dem Schreiben wie folgt Stellung: „Der Magistrat wird dieser Aufforderung, die in der jüngeren Geschichte der Stadt wohl ohne Beispiel ist, nicht nachkommen. Im Rahmen ihrer ausschließlichen Zuständigkeit gemäß Paragraf 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung in dem Bebauungsplanverfahren Bahnhofsquartier Baufeld II ihre Beschlüsse unter Beachtung aller durch die maßgeblichen Rechtsvorschriften normierten Verfahrensschritte gefasst.“ Es stehe nunmehr nur noch die Ausfertigung und die amtliche Bekanntmachung des beschlossenen Bebauungsplans beziehungsweise der Satzung aus, um den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Rechtskraft zu führen. „Dies zu veranlassen ist jetzt gemäß Paragraf 66 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 Aufgabe des Magistrats“, stellt er die Sachlage klar. Und führt weiter an die Adresse der KfB und Esen-Baur aus: „Mit Ihrem Ansinnen fordern Sie den Magistrat der Sache nach auf, den rechtmäßig gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung undurchführbar zu machen. Damit würde praktisch der Stadtverordnetenbeschluss rückgängig gemacht. Der Magistrat würde somit in eine zwingend der Stadtverordnetenversammlung vorbehaltene Zuständigkeit eingreifen. Dem entgegen fordern Sie den Magistrat zu einem rechtswidrigen Verhalten auf. Darauf wird der Magistrat selbstverständlich nicht eingehen und missbilligt ihr Ansinnen in schärfster

Form, zumal dies zum wiederholten Mal der Versuch ihrer Wählervereinigung ist, auf Entscheidungen des Magistrats Einfluss zu nehmen.“ Temmen fügt hinzu: „Sie begründen im Übrigen Ihr rechtswidriges Verlangen damit, dass nach dem Wahlergebnis in der neuen Stadtverordnetenversammlung absehbar keine die gefassten Beschlüsse tragende Mehrheit mehr vorhanden sei. Abgesehen davon, dass diese Behauptung rein spekulativ ist, kommt es auf dieses Argument hier gar nicht an, weil ein in der jetzt abgelaufenen Legislaturperiode rechtswirksam gefasster Stadtverordnetenbeschluss vorliegt. Der Magistrat kann überdies Ihre Schlussfolgerung auch rechnerisch nicht nachvollziehen. Aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Kommunalwahl 2016 und der sich daraus ergebenden Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung ist jedenfalls für Ihr Argument keine Grundlage ersichtlich.“ Und Temmen informiert abschließend: „Der Magistrat hat nach den Paragrafen 50 Absatz 3 und 66 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung die Pflicht, sowohl die Stadtverordnetenversammlung wie auch die Bürgerinnen und Bürger über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Allein schon die rechtliche Dimension Ihres Verlangens erfüllt zweifelsfrei diese Voraussetzung. Der Magistrat wird daher Ihr Schreiben und diese seine Erwiderung öffentlich machen.“



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