Trauer um Stadtälteste Gisela Bretz

Kronberg. – Die Stadt Kronberg trauert um die ehemalige CDU-Mandatsträgerin Gisela Bretz, die am 25. Juni im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Gisela Bretz begann ihre ehrenamtliche Mandatsträgerschaft im Jahr 1977. Von 1977 bis 1993 gehörte sie der Stadtverordnetenversammlung an, ferner war sie von März 1977 bis Oktober 1979 Mitglied des Ortsbeirats Kronberg. Von 1985 bis 1993 war Gisela Bretz Stadtverordnetenvorsteherin. In der Wahlzeit 1993 bis 1997 war sie als ehrenamtliche Stadträtin Mitglied des Magistrats.

Ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement hat die Stadt Kronberg im Taunus am 5. Juni 1997 mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung Stadtälteste gewürdigt.

„Gisela Bretz hat die Kronberger Kommunalpolitik entscheidend geprägt und die Geschicke unserer Stadt maßgeblich mitbestimmt“, so Bürgermeister Klaus Temmen. „Sie war die erste Frau in unserer Stadt, die das höchste kommunale Ehrenamt, das Amt der Stadtverordnetenvorsteherin, bekleidet hat. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben, die mit diesem und mit den von ihr bekleideten weiteren Ehrenämtern verbunden waren, stand für sie immer die Beachtung von Recht und Gesetz sowie eine möglichst gerechte Abwägung unterschiedlicher Interessen an erster Stelle“, betont er weiter. So sei Gisela Bretz von den Kronbergerinnen und Kronbergern als herausragende Persönlichkeit mit juristischer Kompetenz geschätzt worden.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) zeichnete Gisela Bretz erst unlängst mit der Johann Gottfried Frey-Medaille aus und würdigte damit das Engagement ihrer Mutter in der Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteherinnen und Stadtverordnetenvorsteher und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen der Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden im HSGB, zu deren Gründungsmitgliedern Gisela Bretz zählte.

„Die Stadt Kronberg wird Gisela Bretz ein dauerndes ehrendes Andenken bewahren. Ihr langjähriges Engagement als ehrenamtliche Mandatsträgerin für die Stadt Kronberg im Taunus bleibt unvergessen“, so Temmen. „Unsere aufrichtige Anteilnahme und tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen Angehörigen.“ Trauerfeier und Beisetzung der Verstorbenen finden im engsten Familienkreis statt. (mw)



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