Dringlichkeitsantrag der CDU und KfB zur Finanzberichterstattung

Kronberg. – Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle öffentlichen Haushalte. Auch der Haushalt der Stadt Kronberg ist davon betroffen. „Erfreulicherweise sieht die finanzielle Situation von Kronberg, dank steuerlicher Einmaleffekte, im Moment sehr gut aus“, melden sich die CDU gemeinsam mit der KfB nach dem Bericht von Bürgermeister Temmen zu der aktuellen Lage. „Die finanzielle Situation von Kronberg muss jedoch laufend betrachtet und analysiert werden, damit mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie schnell erkannt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden können“, sind die beiden Fraktionsvorsitzenden Alexa Börner (KfB) und Andreas Becker (CDU) überzeugt.

„Als gewählte Stadtverordnete ist es unsere Pflicht, die finanziellen Auswirkungen für Kronberg unter Annahmen zu prognostizieren, zu bewerten und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Daher ist es unabdingbar, dass wir als Stadtverordnete die notwendigen Informationen zeitnah und regelmäßig erhalten. Nur so können wir seriös die Priorisierung von Projekten und investiven Maßnahmen vornehmen und gegebenenfalls über einen Nachtragshaushalt entscheiden“, so Börner und Becker. Bisher wurden Berichte über die finanzielle Situation von Kronberg zu drei Stichtagen 30. April, 31. Juli und zum 31. Oktober gegeben. „In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten halten wir eine zeitnahere schriftliche Berichterstattung zu jeder Haupt- und Finanzausschusssitzung für geboten“, erklären CDU und KfB nun. Die „gute aktuelle Berichterstattung“ durch Bürgermeister Temmen könne hier als Muster dienen. Die CDU und KfB haben daher einen Dringlichkeitsantrag eingereicht.

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, den Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig zusammen mit der Versendung der Tagesordnung mindestens zu jeder Sitzung des HFA schriftlich über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu informieren. Der Bericht sollte den jeweils aktuellen Stand sowie die erwartete Entwicklung auf Monatsbasis bis zum Jahresende enthalten, unter anderem zu folgenden Punkten:

• Liquidität

• Steueraufkommen (insbesondere Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)

• Maßnahmen zur Reduzierung laufender Kosten (Einsparungen Ergebnishaushalt)

• Auswirkungen auf investive Maßnahmen (Finanzhaushalt)

Abweichungen zum Plan sollten erläutert werden.

Die antragstellenden Fraktionen CDU und KfB sind der Meinung, dass die Informationen über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie „auch den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich gemacht werden sollten. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie es um die Finanzen der Stadt Kronberg bestellt ist“, so Andreas Becker und Alexa Börner abschließend. (mw)



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