FDP fordert umfangreiche Informationsrechte für alle Bürger

Kronberg. – „Kronberger Bürger, Bürgerinitiativen, Unternehmen, aber auch Stadtverordnete und Journalisten haben bisher nur eingeschränkte Rechte, Zugang zu amtlichen Informationen bei der Stadtverwaltung zu erlangen. Das betrifft z.B. städtische Verträge, Bauplanungen, Jahresabschlüsse und viele andere dienstliche Dokumente, die Bürger gar nicht oder nur nach langwierigen Verfahren einsehen können“, so die FDP-Fraktion. „Dies möchten wir mit einem entsprechenden Antrag in der nächsten Stadtverordnetenversammlung ändern. Jeder soll künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf amtliche Informationen haben, den die Verwaltung nur in begründeten Fällen, wie z. B. zum Schutz personenbezogener Daten, verweigern kann. Die Verwaltung ist dann also verpflichtet, auf Anfrage die gewünschten Informationen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen“.

Diese Forderung nach mehr Transparenz der FDP basiere auf einem bereits etablierten Rechtsrahmen. „2006 trat das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft, das den Informationszugang von Bürgern zu Unterlagen und Informationen der Behörden auf Bundesebene ermöglicht“, so die Information der Liberalen. „Der grundsätzlich voraussetzungslose Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen markierte die Umkehr der bisherigen Praxis, dass Bürger belegen müssen, warum sie einen Anspruch auf spezifische Informationen haben.“

Als eines der letzten Bundesländer hatte Hessen 2018 das Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) erlassen. Der Geltungsbereich des HDSIG schließe jedoch leider nicht die Städte und Landkreise ein, erlaube es diesen aber, hierfür eigene Informationsfreiheits-Satzungen einzuführen. Einige hessische Kreise und Gemeinden hätten dies bereits getan, z.B. Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf, Kassel, Darmstadt und Bad Soden.

„Mit der von uns vorgeschlagenen Satzung möchten wir für die Bürger und Unternehmen einen Anspruch auf Transparenz und Klarheit schaffen, indem wir im Einzelnen den Mindestumfang der bereitzustellenden Informationen, aber auch die Verhältnismäßigkeit des Anspruchs durch sinnvolle Einschränkungen regeln“, erklärt Dr. Frank Matzen, Ortsvorsteher in Kronberg und Mitglied der FDP-Ortsvorstands. „Zusätzlich fordern wir ein digitales Transparenzportal, über das die Stadt proaktiv Informationen strukturiert zur Verfügung stellt. Dies könnte im Rahmen der laufenden Digitalisierung der Verwaltung umgesetzt werden, für die vor einem Jahr die Stadtverordneten auf Antrag der FDP sogar ein extra Budget genehmigt haben.“ „Natürlich kann diese Regelung auch zu Mehraufwand bei der Verwaltung führen, aber Intransparenz kostet auch einen hohen Preis in Form von Ineffizienz sowie Komplexität, und häufig gibt sie Raum für falsche Darstellungen“, unterstreicht Kristina Fröhlich. „Auf der anderen Seite erübrigt gerade das Transparenzportal manche Anfrage, was der Verwaltung Arbeit erspart.“ Auch für die politische Kultur in Kronberg böten die Informationsfreiheits-Satzung große Chancen, findet die FDP. „Nach §50 Abs.2 der HGO haben die Stadtverordneten die Arbeit der Verwaltung zu überwachen. Im Einzelfall fehlt es uns oft an Informationen, um einen Sachverhalt zu bewerten. Ich denke hier beispielhaft an den Akteneinsichtsausschuss zum Winkelbach. Erst durch die Einsicht in die Akten wurden der Vorgang und die Versäumnisse überhaupt transparent. Künftig können wir uns ohne diesen aufwendigen Umweg informieren“, stellt Walther Kiep fest. „Ich bin sicher, dass auch die Mehrheit der Stadtverordneten dies so sehen wird.“ (mw)



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