Kronberg (pu) – Im Verlauf der erwartet langen letzten Parlamentssitzung des Jahres 2025, resultierend aus der finalen Haushaltsplanentwurfs-Entscheidung (ausführliche Berichterstattung urlaubsbedingt in einer unserer nächsten Ausgaben), stand unter anderem der Beschluss zur Hebesatz-Satzung auf der Tagesordnung.
Handlungszwang bestand sowohl wegen der Auswirkungen der vom Land Hessen ab 1. Januar 2026 empfohlenen sogenannten Nivellierungssatz-Erhöhung für die Gewerbesteuer von bislang 357 auf 381 Punkte sowie Festlegung der Grundsteuer B bei 365 Punkten als auch die der steigenden Umlage-Last durch die vom Hochtaunuskreis für 2025 und 2026 angehobenen Kreis- und Schulumlage-Sätze jeweils um einen Prozentpunkt. Der Nivellierungs-Hebesatz ist im Übrigen ein zentrales Instrument zur Berechnung der Steuerkraftzahl der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte. Beide Sätze sind für eine realistische Abbildung der Steuerkraftdifferenzen zwischen den Gemeinden erforderlich.
Auszug aus der Haushaltsrede
In puncto notwendiger Steuererhöhungen hatte Bürgermeister Christoph König (SPD) beim Einbringen des Haushaltsplanentwurfs Anfang Oktober erklärt: „Wir gehen für das Jahr 2026 von Umlagezahlungen in Höhe von rund 38,6 Millionen Euro aus. In der vor zwei Jahren aufgestellten Mittelfrist-Planung für 2026 standen da noch 35 Millionen Euro. Dies liegt einerseits an unserem wirklich guten Steueraufkommen im zweiten Halbjahr 2024. Die Solidaritäts-, Kreis- und Schulumlagen werden ja aus einem Referenzzeitraum berechnet, der 1,5 Jahre zurückliegt, sodass das zweite Halbjahr 2024 erst im Jahr 2026 umlagewirksam wird.“
Allein die erhöhten Kreis- und Schulumlagesätze treiben demnach die Kronberger Umlagelast bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen jeweils um gut 500.000 Euro nach oben.
Das bedeutet nach Aussage von Bürgermeister und Kämmerer in Personalunion, „dass unsere Steuerkraft – also die Einnahmen, aus denen sich Solidaritäts-, Kreis- und Schulumlage errechnen – um knapp sieben Prozent höher angenommen wird. Anders ausgedrückt: Wir zahlen eine sieben Prozent höhere Umlage, ohne dass wir tatsächlich mehr Steuern eingenommen hätten. Da die Solidaritäts-, Kreis- und Schulumlage zusammen derzeit gut 86 Prozent unserer Gesamtumlagen ausmachen, wirkt sich dies – beispielhaft berechnet nach dem Steueraufkommen von 2024 – allein bei der Gewerbesteuer mit einer um 1,5 Millionen Euro höheren Umlagelast aus. Dieses Mehr wird durch einen günstigeren Nivellierungssatz bei der Grundsteuer nur zu einem kleinen Teil kompensiert.“
König weiter: „Angesichts der weiterhin hohen Ausgaben, die sich auch nicht so ohne Weiteres senken lassen, und hoher Ansprüche seitens Bevölkerung und Politik an die Leistungen der Verwaltung können wir diese Mehrausgaben auch nicht einfach ‚wegschwitzen‘. Deshalb bin ich dankbar, dass der Magistrat unserem Vorschlag gefolgt ist, die beiden wichtigsten Gemeindesteuern maßvoll anzuheben. Bei der Gewerbesteuer lag der städtische Hebesatz bisher aus guten Gründen auf dem Nivellierungssatz von 357 Punkten. Daher liegt es nahe, den Hebesatz auf den neuen Nivellierungssatz von 381 anzuheben – so unser Vorschlag. Zum Vergleich: Im Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis liegt der Hebesatz derzeit bei vier Kommunen genau bei 357, bei weiteren elf zwischen 350 und 360 Punkten. Eine Kommune liegt darunter (Eschborn: 330), weitere sechs bei über 360 bis 380 Punkten und zwei über 380, darunter Bad Homburg mit 385 Punkten. Diese Anhebung wird unsere Umlagelast nicht verringern. Allerdings werden sich unsere Einnahmen erhöhen, sodass wir die höheren Umlageverpflichtungen kompensieren können.“
Bei der Grundsteuer B profitiert die Burgstadt vorübergehend von einem niedrigen Nivellierungshebesatz, der dem Rathauschef zufolge allerdings nach den Ankündigungen des Landes spätestens 2028 auf den dann Landesdurchschnitt angehoben werden soll. „Dann werden wir – wenn wir in die umliegenden Kommunen schauen – in einer vergleichbaren Situation sein wie jetzt schon bei der Gewerbesteuer.“
Daher empfahl der Magistrat die Anhebung des Hebesatzes von bisher 741 auf 795 Punkte. Dies hätte einer Erhöhung um 7,3 Prozent oder rund 400.000 Euro entsprochen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 300,09 Prozent.
Gegenvorschläge von FDP und CDU
Bei allem Verständnis für notwendige Steuererhöhungen wollten die Fraktionen von CDU und FDP den von Bürgermeister König und dem Magistrat empfohlenen Weg nicht mitgehen. Während die Liberalen mit ihrem Änderungsantrag, die Gewerbesteuer lediglich auf 373 Punkte festzusetzen, mit 5 „Ja“-Stimmen bei 17 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen deutlich scheiterten, hatten die Christdemokraten mit ihrem Vorschlag von 377 Punkten mit einer knappen Mehrheit von 13 „Ja“-Stimmen bei elf Gegenstimmen und sechs Enthaltungen Erfolg,
Der CDU-Stadtverordnete Stefan Möller brachte hinsichtlich der Gewerbesteuer das Verständnis seiner Fraktion für die vom Bürgermeister vorgebrachten Argumente zur Anhebung des Nivellierungssatzes und dazu, dass der neue Steuersatz wieder exakt auf diesem Satz liegen soll, zum Ausdruck. „So schmerzlich wir als CDU die Erhöhung der Gewerbesteuer empfinden – wir sehen jedoch aufgrund des Haushaltsdefizits derzeit keine Möglichkeit, auf diese Steuererhöhung vollständig zu verzichten. Die Belastung durch den neuen Nivellierungssatz wäre ansonsten zu hoch.“ Gleichzeitig hob er heraus, es seien „die Kronberger Unternehmen, die durch ihre Gewerbesteuer die Investitionen in die Zukunft unserer Stadt überhaupt erst ermöglichen.“
Vor diesem Hintergrund warben die CDUler bei den Kollegen anderer Couleur, ein politisches Zeichen zu setzen und die Gewerbesteuer nicht auf die 381 Punkte des Nivellierungssatzes, sondern ein Prozent darunter, also auf 377 Punkte festzusetzen. Die Christdemokraten wollen dies auch perspektivisch so handhaben und dem Gewerbe in Kronberg damit signalisieren: Wir verstehen euch. In Kronberg werdet ihr steuerlich nicht abgezockt.“ Kommunen, die unter dem Nivellierungssatz bleiben, wirken nach CDU-Ansicht zudem weiteren Erhöhungen eben dieses Satzes entgegen.
Der geplanten Grundsteuer B-Anhebung erteilte die Fraktion eine Absage, diesem im Ergebnis mehrheitlichen Wunsch der Parlamentarier trug Bürgermeister Christoph König durch einen geänderten Antrag Rechnung, die Grundsteuer B unverändert zu lassen.