SPD will Stellplatzfassung modernisieren

Kronberg. – Die SPD hat für die kommende Sitzungsrunde einen Antrag betreffend der Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Kronberg zur Beratung und Beschlussfassung in den städtischen Gremien eingereicht. Der SPD-Antrag sieht vor, dass der Magistrat gebeten wird, auf Grundlage seitens der SPD erarbeiteten Vorschlags eine rechtskonforme Fassung Stellplatzsatzung zur Diskussion und Abstimmung im Stadtparlament vorzulegen. Die SPD begründet ihren Antrag damit, dass die derzeit gültige Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2004 stammt und damit nicht mehr zeitgemäß sei. „Sie trägt dem sich ändernden Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger nicht Rechnung, die in der Zwischenzeit auch mehr auf das Fahrrad umsteigen“, erklären der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Haas und der stellvertretende Kronberger Ortsvorsteher Thomas Kämpfer. Zugleich soll in Zukunft bei Neubauten durch die Vorsehung von Vorrichtungen für Anschlüsse für

Elektrofahrzeuge der geänderten Mobilität bei KFZ-Nutzern Rechnung getragen werden.

Als neue Elemente in der Satzung führen die Sozialdemokraten folgende Punkte auf:

Carsharing

Wenn ein qualifiziertes Konzept für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements im Rahmen

neuer Bauvorhaben vorgelegt wird, kann die Stellplatzherstellung zu maximal 30 Prozent ausgesetzt werden. Die Regelung in der Stellplatzsatzung zur Anwendbarkeit eines Mobilitätskonzepts ist unverbindlich und wird an eine Einzelfallentscheidung (fachliche Beurteilung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens) geknüpft. Es müssen mindestens zwei der im Leitfaden beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Einzelne Carsharing-Fahrzeuge können jeweils nur von einer Person genutzt werden und stellen deswegen keine Maßnahme dar, die den Stellplatzbedarf nachhaltig reduzieren kann.

Ein Mobilitätskonzept, das bestimmte Anforderungen erfüllt, kann auf das Mobilitätsverhalten eines größeren Nutzerkreises Einfluss ausüben.

Durch Maßnahmen wie Job-/Mietertickets, Pedelec-/Lastenradverleih, Carsharing etc., die in Kombination ein Mobilitätskonzept beschreiben, werden Alternativen zum motorisierten Individualverkehr geschaffen, die eine Reduktion der Stellplatzanzahl rechtfertigen.

Ersetzungsbefugnis

Die von der Hessischen Bauordnung (HBO) neue vorgesehene Ersetzungsbefugnis (Ersatz von Stellplätzen für Pkw durch Fahrradabstellplätze wird von 25 auf 20 Prozent reduziert. Mit der Ersetzungsbefugnis wird der Radverkehr gefördert. „Der verringerte Umfang dieser Möglichkeit soll sicherstellen, dass weiterhin ausreichend PKW-Stellplätze hergestellt werden“, so die beiden Sozialdemokraten.

Elektromobilität

Ab einem Bedarf von 20 Stellplätzen soll   der Stellplatz mit einer Stromzuleitung versehen werden. Hierunter fallen neben Lehrrohren auch ausreichend dimensionierte Stromanschlüsse (Kabel).

Die Schaffung der Grundvoraussetzungen für die Installation von Ladesäulen bei Neubauten trägt zur Förderung der Elektromobilität bei.

Teurere Installationen wie Wallboxen etc. müssen bei Bedarf durch die Nutzer selbst installiert werden.

Berücksichtigung des geförderten Wohnungsbaus

Zusammenfassend nennt die SPD folgende Ziele des Vorschlags der neuen Stellplatzsatzung:

Einen effizienteren Umgang mit der begrenzten Ressource „Fläche“

Erleichterung der Nachverdichtung und Schutz der Grünräume

die Ermöglichung von Kosteneinsparung bei Bauvorhaben

eine flexible Reaktion auf örtliche Gegebenheiten (unterschiedliche Mobilitätsangebote)

und die Berücksichtigung veränderten Mobilitätsverhaltens.

(mw)



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