Verkaufsoffener Sonntag: Widerruf der Genehmigung

Kronberg (kb) – Die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Verbreitung des Coronavirus lassen der Stadt Kronberg im Taunus, auch unter Berücksichtigung der inzwischen ergangenen Verordnungen der Hessischen Landesregierung, keine andere Wahl, als die Genehmigung zur Durchführung des geplanten verkaufsoffenen Sonntages, 29. März, zu widerrufen. Dieser Widerruf ist vor dem Hintergrund des ministeriell ausgesprochenen Verbotes auf Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Besuchern unausweichlich. Vor dem Hintergrund der Landesverordnung dürfen jedoch Geschäfte zur Sicherstellung der Grundversorgung bis auf Weiteres sonntags öffnen.



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