Weichenstellung für Neubau der Kita Pusteblume als Erweiterung

Die städtische Kindertagesstätte „Pusteblume“ mit dem davor liegenden Bolzplatz, der unter Umständen teils bebaut werden würde. Foto: Puck

Kronberg (pu) – Ähnlich gelagert wie bei der 1972 gebauten und 1992/93 bereits erweiterten Kindertagesstätte „Schöne Aussicht“, ist der Fall der Städtischen Kindertagesstätte „Pusteblume“ in der Freiherr-vom-Stein-Straße 21, wobei sich dort die Sachlage ein wenig komplizierter darstellt. Im Detail steht das Bestandsgebäude auf dem 3.809 Quadratmeter großen Flurstück 65. Für den nun dringend benötigten Erweiterungsbau sind das 1.881 Quadratmeter große Flurstück 66, das aktuell als Bolzplatz genutzt wird, beziehungsweise das als Parkplatz dienende 75 Quadratmeter große Flurstück 67 im Gespräch. Das Gelände der Kindertagesstätte selbst umfasst ein großzügiges Außengelände.

Auslöser für die Baupläne, die die Fraktionen in der letzten Sitzungsrunde berieten und interessierten Bürgern in einer Infoveranstaltung ebenfalls vorgestellt wurden, sind logischerweise ebenfalls die durch Gesetzesänderungen und gesellschaftlichen Wandel im Laufe der Zeit veränderten Anforderungen, wobei auch optionale Flächen/Räume eine Rolle spielen.

Aktualisiertes Entwicklungskonzept

Anfang des Jahres war von den zuständigen Stellen ein aktualisiertes Entwicklungskonzept der Kinderbetreuung in Kronberg ausgearbeitet worden, das Siedler zufolge am 1. April im Magistrat und der folgenden Sitzungsrunde vorgestellt wurde. „Daraus ist zu ersehen, dass für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Betreuung zusätzliche Gruppen benötigt werden. Um Synergien im Flächenangebot zu nutzen, wurde der Standort der Kita Pusteblume gewählt, da hier neben der Entschärfung des bestehenden Raumdrucks im Bestand auch Flächen für einen Neubau grundsätzlich zur Verfügung stehen“, erläutert der Baudezernent. Dies sei an den anderen Standorten gar nicht oder in diesem Umfang nicht möglich. Das Baurecht müsse allerdings über eine Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden.

Hausaufgabe

Auch für diese Baupläne gaben die Stadtverordneten letztendlich einstimmig grünes Licht, allerdings äußerten vor allem die Vertreter der Wählergemeinschaft „Kronberg für die Bürger“ (KfB) und der CDU Bedenken, weil ein Teil des Bolzplatzes der Bebauung zum Opfer fallen könnte. Daher brachten beide Fraktionen einen Antrag ein, dass am Ende der Beschlussfassung ergänzt wurde, dass zum einen der Jugendrat bezüglich des Bolzplatzes in geeigneter Form in die Planung einzubinden sei. Zum anderen wurde angeregt, den gegenüberliegenden Spielplatz in die Planung einzubeziehen und zu prüfen, inwieweit Spiel- und Bolzplatz getauscht werden könnten. Diese Prüfung sagte der Erste Stadtrat zu, wobei er zu bedenken gab, dort sei erst vor Kurzem ein neues Spielgerät installiert worden. Adressat der Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte Pusteblume ist ebenfalls das Architekturbüro Bierbrauer Hoff Architekten GmbH in Mainz. Das Architekten-Honorar beträgt 91.445,55 Euro brutto. Die Architekten errechneten für eine Raumanpassung plus Erweiterung um zwei Gruppen einen zusätzlichen Flächenbedarf von 600 Quadratmeter. Der Magistrat erhielt in seiner Sitzung am 3. Juni davon Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018/2019 war dem Baudezernenten zufolge aufgrund der Vorstellung des damals aktuellen Kita-Entwicklungsberichtes beschlossen worden, Gelder für die Erweiterung der beiden Kindertagesstätten „Schöne Aussicht“ und „Pusteblume“ einzustellen. Da zu diesem Zeitpunkt jedoch keine (Kosten-) Planung vorliegen konnte, wurde der Ansatz im Haupt- und Finanzausschuss auf jeweils 100.000 Euro festgelegt. Die Grundlagenermittlung ist mittlerweile fortgeschritten, sodass auf dieser Grundlage das Honorarangebot formuliert wurde. Die Gelder hierfür stehen im Haushalt zur Verfügung, die Mittel für die bauliche Umsetzung werden über den Doppelhaushalt 2020/2021 beantragt. Hier sind Baukosten für das Jahr 2021 in Höhe von 1,61 Millionen Euro vorgesehen.

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Pusteblume“ sind ebenfalls zwei Varianten – eine eingeschossig, die andere zweigeschossig – ausgearbeitet worden. Die eingeschossige Option hätte eine Anbindung im Eingangsbereich mit gemeinsamem Eingang, Windfang/überdachten Vorplatz und Nutzungsbereichen, wobei dennoch zwei unabhängige Einrichtungen möglich wären.

Anbindung im Eingangsbereich, gemeinsamer überdachtem Vorplatz, gemeinsame Nutzungsbereiche und zwei unabhängige Einrichtungen wären auch bei der zweigeschossigen Variante gegeben. Zusätzlich müssten Straße oder Parkplatz erschlossen werden. Vorteile wären ein geringerer Grundflächenverbrauch (bebaute Fläche circa 400 Quadratmeter) sowie die städtebauliche Wirkung.

„Bei der zweiten Variante würden wir aus städtebaulicher Sicht im Gegensatz zur anderen Option eine Adresse schaffen, denn bei eingeschossiger Bauweise würde das Gebäude von der Straße aus primär als Dachfläche wahrgenommen“, nannte Siedler einen aus seiner Sicht nicht unwesentlichen Aspekt.



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