Leserbrief

Unser Leser Markus Lind, Klosterstraße Kronberg-Schönberg und Ortsbeiratsmitglied in Schönberg und UBG-Mitglied, schreibt zu dem Unwetter vom 14. August unter der Frage „Und wie geht es weiter?“ Folgendes:

Nach den Unwettern vom Mai 1981 mit 110 l/m², Juni 2018 mit 60 l/m² und 14.08.2020 mit 60l/m² stellt sich die Frage, wie es in unserer Stadt und vor allem im OT Schönberg weiter geht? Die letzten zwei Ereignisse dürften der Mehrheit bekannt sein. Gibt es Möglichkeiten in der Gefahrenabwehrplanung und Hochwasservorsorge der Stadt Kronberg?

Einen ersten Schritt hat der Magistrat bereits gemacht. Wie Herr Bürgermeister Temmen im Kronberger Boten KW 34 erwähnt hat, wird die Ausstattung der Feuerwehr seitens der Stadt immer auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten, sowie die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Kameradinnen/Kameraden der Feuerwehr, welche ihre Tätigkeiten unentgeltlich ableisten. Das bedeutet fortlaufende Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser, Fahrzeuge, Gerätschaften und in die Ausbildung der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden.

Wichtig ist es jedoch zur Ausrüstung und Motivation der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr vor das Schadensereignis zu kommen und es bei der Entstehung einzufangen. Jetzt sind wir bei dem entscheidenden Schritt der Hochwasservorsorge. Die von der FDP angesprochene Förderung der privaten Wasserspeicher (siehe Kronberger Bote KW 34) sind ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. Das kann nur eine ergänzende Maßnahme sein. Wichtiger sind die in einer umfassenden Hochwasservorsorge zu erstellenden Risiko- und Schadenskarten. Diese hat der Magistrat bereits schon erstellt und im Hochwasseraudit im Februar 2020 mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, welche Informationen zum Sachstand geben konnten, besprochen. Einer der ersten wichtigen Schritte, die nunmehr eingeleitet wurden. Aber es muss weiter gehen! Nur in der Zusammenarbeit mit dem Magistrat, den Stadtverordneten, den Ortsbeiräten, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft ist das Ziel, die nachhaltige Vorsorge zu erreichen. Eins muss aber klar betrachtet werden: Wie Herr Bürgermeister Temmen schon richtig im Kronberger Bote 34 KW geäußert hat, können wir keinen 100-prozentigen Schutz der Bürgerinnen und Bürger erreichen. Es ist auch richtig, dass die aktuellen Kanalsysteme das nicht bewältigen können. Es dürften ebenfalls entscheidende Verbesserungen im Hochwasserschutz durchführbar sein, die zeitnah durch den Magistrat umzusetzen wären. Aber wo liegt denn eigentlich die Ursache für Schönberg?

Schauen wir doch mal an dieser Stelle den OT Schönberg in den 60er-Jahren an. Es gab keine Taunushalle, der Westerbach war nicht durch Mauern in wesentlichen Teilen des Ortskerns stark eingeengt, und die Retentionsräume Golfplatz, Wiesenau (untergeordnet), Im Wiesental und Ludwig-Sauer-Straße waren vorhanden. Jeder, der sich die Mühe macht, diese Orte mal zu besuchen, sieht unsere hausgemachten Probleme. Der Bach hat hier keine Möglichkeit in die Fläche auszuweichen. Der Golfplatz im Bereich Schlosshotel entwässert an diversen Stellen direkt auf die Hainstraße und das Wasser fließt dann in den Ortskern von Schönberg. Der Winkelbach entwässert in der Ludwig-Sauer-Straße, in den Westerbach und schafft zusätzliche Rückstauprobleme. Die vorliegenden Probleme kann man nur mit umfassenden Planungen des Magistrats lösen, die dann mit Politik und Bürgern in Einklang gebracht werden sollten. Man kann nur dafür werben, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an diesem Prozess mit beteiligen. Sachlich geprägte Gespräche auf Augenhöhe zwischen allen Beteiligten in Kronberg sind hier erwünscht.

Eine Lage ist aber neu dazugekommen und muss auch unbedingt mit in die Hochwasservorsorge sowie Gefahrenabwehrplanung einbezogen werden. Bedingt durch das Absterben vor allem der Fichten in unserem Stadtwald entstehen zunehmend Brachflächen, die einen schnellen Abfluss des Niederschlagwassers begünstigen. Wer sich hierüber informieren möchte, kann sich das Luftbild über Google Maps mal ansehen. Stetig werden die Flächen größer. Nach dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG) § 7 (1) sind Brachflächen über 0,5 Hektar innerhalb von 6 Jahren zu bewalden. Auch wenn es derzeit viele kleine unter 0,5 Hektar gibt, macht es die Gesamtmasse aus. Da in unserem Stadtwald auch andere Gebietskörperschaften, wie z.B. Eschborn, Waldbesitzer in Kronberg sind, wären diese mit in den Prozess einzubinden. Die zusätzlich geltenden Vorschriften gem. Wasserhaushaltsgesetz WHG § 54 ff. in Verbindung mit dem Hessischen Wassergesetz (HWG) § 42 ff sind hierbei zu beachten.

Eine zeitnahe Koordinierung aller erforderlichen Einzelmaßnahmen in der Planung und baulichen Durchführung durch den Magistrat wäre hier wünschenswert.



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