15 Blühstreifen sorgen für ökologische Vielfalt in der Stadt

Oberursel (ow). Gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Förderverein Oberursel und Umgebung (LFO) sät der BSO bereits seit zwölf Jahren auf städtischen und privaten Flächen Blühstreifen und Blühinseln aus. Für einige Flächen im Stadtgebiet bedeutet dies, dass die Mähintervalle umgestellt wurden. Es ist zu beobachten, dass heimische, ökologisch wertvolle Wildpflanzen an diesen Stellen die Möglichkeit haben, sich zu etablieren. Die Blühstreifen und Blühinseln stehen normalerweise während der Sommermonate August und September in voller Pracht – in der Zeit, wenn insgesamt weniger blüht. Somit haben Insekten wie Wildbienen oder Hummeln eine willkommene Futterquelle und können sich für den Herbst und Winter stärken.

In den ersten Jahren entwickelten sich die Blühstreifen weitestgehend erfolgreich. Seit etwa zwei Jahren gab es immer wieder erhebliche Wachstumsprobleme, bedingt durch die Trockenheit und auch die starke Zunahme von Unkraut. Somit wurde es schwieriger, einen schönen Bestand an blühenden Pflanzen zu bekommen. Um diesen Problemen etwas entgegenzusetzen, wurden verschieden Dinge ausprobiert. So wurden statt einjähriger Samenmischungen auch mehrjährige Mischungen getestet – mit wechselndem Erfolg. Es kristallisierte sich heraus, dass es eine Allroundlösung mit Anbauerfolg für sämtliche Saatflächen im Stadtgebiet nicht gibt. Da jede Fläche ihr eigenes Mikroklima aufweist, können sogar identisch angelegte Flächen im gleichen Straßenzug unterschiedliche Ergebnisse liefern.

Die Einsaat der Blühstreifen findet im April/Mai statt, damit die Flächen von Sommer bis Herbst blühen. Die Vorbereitung für die Einsaat, die mit einem Spezialgerät durchgeführt wird, beginnen bereits im März/April mit dem mehrmaligen Fräsen der Saatflächen. Zur Betreuung der angelegten Flächen werden immer „Blühpaten“ gesucht, die sich freiwillig um die Flächen kümmern, darauf achten, dass Unkraut, Müll und Dreck nicht überhandnehmen und die Orte von Vandalismus verschont bleiben. In den vergangenen Jahren wurden pro Jahr zwischen zehn und 30 Blühstreifen und -inseln angelegt. 2021 sind es 15 (die Mehrjährigen nicht eingerechnet), neun von ihnen befinden sich auf städtischen Flächen:

• Platz des 17. Juni, 700 Quadratmeter einjährig, die mehrjährige Fläche bleibt unberührt,

• Pfingstbornstraße (Dämpfungsbecken), 550 Quadratmeter,

• Lomonossow-Park, 250 Quadratmeter,

• Bleiche (Altstadt), 150 Quadratmeter,

• Oberhöchstadter Straße (Höhe Feldbergschule), 150 Quadratmeter,

• Endstation U3 Hohemark, 150 Quadratmeter,

• Homburger Landstraße (Höhe Alter Friedhof), 100 Quadratmeter,

• Marienbrunnen, 100 Quadratmeter,

• Gerhart-Hauptmann-Anlage (Weilstraße/ Ecke Hohemarkstraße), 75 Quadratmeter.

Viele Menschen sind begeistert von den bunten Blühparadiesen und wissen diese zu schätzen, aber nicht alle haben Verständnis dafür, dass sie auf den eingesäten Flächen ihre Hunde nicht laufen lassen sollen und diese auch nicht für Hunde zur Verfügung stehen, um ihr „Geschäft“ zu verrichten. Auf eingesäten Flächen finden sich auch oft Fußabdrücke, blühende Bestände werden immer wieder zertrampelt oder beschädigt.

Um die städtischen Grünflächen im Hinblick auf ihren potentiellen, ökologischen Mehrwert zu bewerten, werden diese sukzessive geprüft und bewertet, auch mit Blick auf die dort aktuell durchgeführten Pflegemaßnahmen.

Bei der ökologischen Aufwertung der Flächen geht es außer der Bereitstellung von Lebensraum und Futterquellen für Insekten und Wildbienen auch um das optische Erscheinungsbild. Es kann durch gezielte Pflegeumstellung beeinflusst werden, aber auch durch Neuanlagen oder Einsaaten. Bis ein vermeintlich optisch ansprechendes Ergebnis entsteht, können im Rahmen der Entwicklungspflege einige Jahre vergehen. Dabei muss der Aufwuchs kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden. Etwa durch anderes Saatgut, das Pflanzen von Initialstauden oder das Setzen von Geophyten. Um die Artenvielfalt dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig zu fördern, muss jährlich eine ein- bis zweimalige Mahd der kompletten Fläche durchgeführt werden.Viele äußere Einflüsse wirken auf die Flächen ein, somit können diese Projekte nicht vollumfänglich gesteuert werden. Durch eine kontinuierliche Begleitung der Flächen ist es aber möglich, in die gewünschte Richtung zu lenken.

Saatgut ist nicht gleich Saatgut. Seit Juni 2020 gelten neue, strengere Gesetze mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten und zu vermeiden, dass sich Wildstauden unterschiedlicher Herkunft kreuzen. Beim Ausbringen des Saatguts ist der Anwender in der Verantwortung. In den Außenbereichen darf somit nur gebietsheimisches „Regiosaatgut“ ausgebracht werden. Hierfür gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Anbietern, die die Saatgutmischung aufgrund des Bestellorts zusammenstellen.



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