Grundsteuer-Hebesatz steigt deutlich

Hochtaunus (gt). Kurz vor der Stadtverordnetenversammlung in der vergangenen Woche hat Hessens Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz die Empfehlungen für die Hebesätze der Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 bekanntgegeben. Im Rahmen der Grundsteuerreform mussten Grundstückseigentümer vor zwei Jahren online eine Erklärung abgeben, da nicht alle Werte digital bei den Behörden vorlagen. Die bisherige Grundsteuer basierte auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964 und wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt.

Der neue Messbetrag wurde den Grundstückseigentümern bereits als Bescheid zugestellt, nun empfiehlt der Finanzminister eine Erhöhung des Hebesatzes in Oberursel von 947 auf 1275,7 Prozent, um die Einnahmen nach der Neuberechnung zu sichern.

In der Haushaltsdebatte erklärte Stadtkämmerer Jens Uhlig: „Wir haben heute vom Land die aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze mitgeteilt bekommen, sie würden in der Tat zu einer weiteren Anhebung des Hebe-satzes führen, die unter dem Strich dann für uns die gleichen Grundsteuereinnahmen bedeuten würden. Wir hatten keine Möglichkeit, diese Auflistung zu prüfen, uns liegen noch nicht alle Grunddaten vor, sodass wir nachrechnen könnten. Insofern waren wir auch überrascht und von der Höhe dieser berechneten Anhebung, die für eine Aufkommensneutralität erforderlich ist, waren wir auf jeden Fall sehr überrascht. Damit haben wir nicht gerechnet.“

Hessenweit wird 344 Kommunen empfohlen, ihren Hebesatz für die Grundsteuer B zu senken, 72 Kommunen wird empfohlen, ihn zu erhöhen, und fünf Kommunen sollen den bisherigen Hebesatz beibehalten. In Bad Homburg soll der Hebesatz von 690 auf 1022,04 Prozent steigen, und auch in Steinbach soll der Hebesatz von 900 auf 1207,55 Prozent nach Empfehlung des Finanzministers erhöht werden. Spitzenreiter werden dann Heusenstamm mit 1327,57 Prozent und Nauheim mit 1310,30 Prozent sein. Oberursel belegt damit den dritten Platz.



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