Hochtaunus (how). Am Montag, 11. März, um 15.30 Uhr bietet der Betreuungsverein der Lebenshilfe Hochtaunus in der Wicker-Klinik Bad Homburg, Kaiser-Friedrich-Promenade 47, Informationen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.
Tritt der Fall ein, dass ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr allein regeln kann, wird ihm per Gesetz durch das Betreuungsgericht ein Betreuer zur Seite gestellt. Damit es nicht zur gesetzlichen Regelung kommt, kann man mit Hilfe einer sogenannten Vorsorgevollmacht Regelungen für den Ernstfall treffen. In einer Betreuungsverfügung kann man dem Gericht seinen Wunschbetreuer nennen. Wie der Arzt behandeln soll, wenn der schwere Krankheitsfall eintritt, kann in einer Patientenverfügung dargelegt werden. Wie so ein Dokument aussehen kann, was geregelt werden kann und welche Funktion es hat, wird bei erläutert. Die Informationsveranstaltung ist gebührenfrei.
Um Anmeldung wird gebeten unter: Telefon 06172-182990 oder 06172-24275, E-Mail: bv[at]lebenshilfe-hochtaunus[dot]de.