Steuererklärung 2020 – Abgabefrist verlängert

Hessen
(kw) – Der Bundesrat hat am 25. Juni dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie zugestimmt. Darin wird die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung des Corona-Jahres 2020 um drei Monate beschlossen. Für Steuerpflichtige, die sich nicht steuerlich beraten lassen, sondern die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2020 auf eigene Faust machen, endet die eigentliche gesetzliche Abgabefrist am 31. Juli 2021. Nunmehr haben sie drei Monate länger Zeit. Da der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden Montag. „Bis zum 1. November muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Der Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung 2020 verlängert sich für steuerlich Beratene vom 28. Februar 2022 auf den 31. Mai 2022.



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