Befreiung von Biotonne rechtzeitig einreichen

Steinbach (stw). Die Stadtverwaltung weist alle Bürger darauf hin, das der Folgeantrag auf Eigenkompostierung bis Freitag, 9. Dezember, eingereicht werden muss, sofern sie bisher von der Biotonne befreit waren. Nach Prüfung erfolgt die Befreiung ab 1. Januar 2023 wieder für den Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 31. Dezember 2024. Sollte bis Freitag, 9. Dezember, kein Antrag vorliegen, wird eine Biotonne zuzüglich 25,75 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Folgeantrag auf Eigenkompostierung ist als Download auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice/Formulare abrufbar. Auf der Homepage finden Interessierte darüber hinaus die Abfallsatzung mit den Gebühren für Bio- und Restmülltonnen. Bei Fragen steht Patricia Guidozzi unter der Telefonnummer 06171-700017 oder per E-Mail an patricia.guidozzi[at]stadt-steinbach[dot]de zur Verfügung.



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