Eckpunkte eines erfolgreichen Förderantrags

Sulzbach (su). Die Gemeinde Sulzbach macht auf die potenzielle Gewährung von Investitionszuschüssen für private Trinkwasserenthärtungsanlagen aufmerksam. Einen entsprechenden Förderantrag auf private Trinkwasserenthärtungsanlagen, welche die in Sulzbach vorhandene hohe Wasserqualität nochmals etwas anheben, können alle privaten und gewerblichen Eigentümer von baulichen Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Sulzbach (Taunus) stellen. Die möglichen Zuschüsse betragen bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, erfahren jedoch höchstens eine Förderung in Höhe von 300 Euro pro Hausanschluss/Anlage. Während die Planungskosten nicht förderfähig sind, gelten die nachweisbaren Kosten für Material inklusive Einbau als zuwendungsfähig. Die Wirkungsweise der Anlage muss weiterhin DVGW-geprüft sein.

Um in den Genuss von Zuschüssen zu gelangen, sind die Anträge schriftlich, insbesondere mit Anlagenbeschreibung bzw. Konstruktionsschema (z.B. Anlagenprospekt) sowie einer Kostenaufstellung und Erklärung eines mit der Ausführung zu beauftragenden und zugelassenen Fachbetriebes an den Gemeindevorstand Sulzbach (Taunus), Fachbereich Planung, Bauen, Liegenschaften, Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach (Taunus) einzureichen. Zudem erklärt sich der Antragsteller zur ordnungsgemäßen Installation und Unterhaltung sowie zum Betrieb der Anlage unter Einhaltung der Trinkwasserverordnung bereit. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Die Richtlinien der Gemeinde Sulzbach (Taunus) für die Gewährung der Zuschüsse kann auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.sulzbach-taunus.de/Aktuelles/Energetische_F_rderprogramme eingesehen werden.

Auf Wunsch können Bürger*innen gerne die technische Beratung durch Mitarbeiter der Trinkwasserversorgung der Gemeinde in Anspuch nehmen. Allerdings ersetzt diese Serviceleistung nicht die Aufgaben des mit der Beratung und dem Einbau zu beauftragenden Fachbetriebes.

Weitere Auskünfte im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung erteilt Oliver Weber aus dem Fachbereich Planung, Bauen, Liegenschaften der Gemeinde Sulzbach (Taunus) unter der Telefonnummer (06196) 70 21-621.



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