25 Fußgängerüberwege sind jetzt barrierefrei ausgebaut

Bad Homburg (hw). Die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet wird seit geraumer Zeit auf LED-Leuchten umgestellt – eine Maßnahme, die nicht nur der Verkehrssicherheit dient. An diversen Fußgängerüberwegen hat die Verwaltung den Austausch der Leuchtmittel dazu genutzt, Fußgängerüberwege nicht nur neu auszuleuchten, sondern diese gleich noch barrierefrei aus- und umzubauen. So wurden im Stadtgebiet von Oktober 2018 an bis Dezember 2019 nach und nach 25 Fußgängerüberwege ausgebaut und neu beleuchtet. Beim behindertengerechten Ausbau gibt es in Bad Homburg eine Besonderheit. So werden stets zwei separate Querungshilfen angeboten: sogenannte Rippen- beziehungsweise Noppenplatten für sehbehinderte Mitbürger sowie abgesenkte Bürgersteige für Rollstuhlfahrer.

Für den barrierefreien Ausbau der Überwege wurden die vorhandenen Bordsteine ausgebaut und durch Bordsteine für Querungsstellen ersetzt. Ergänzend wurden zu den Bordsteinen die taktilen Leitsysteme hergestellt. Das sind Bodenplatten mit Rippen oder Noppen, die mit einem Taststock ertastet werden können. An Querungsstellen, an denen die taktile Führung oder der Bordsteinverlauf bereits vorhanden waren, wurden die Überwege lediglich durch Beleuchtung ergänzt. Sowohl für die taktilen Platten als auch für die abgesenkten Bordsteine greift die Stadt immer auf die gleichen Hersteller zurück. Hintergrund ist, dass die barrierefreien Übergänge immer nach demselben Regelplan verbaut werden. Die Planung wurde an ein externes Büro, die Umsetzung dann an Fachfirmen vergeben. Je nach Standort galt es, den Verlauf von Baumwurzeln und Leitungen sowie die Lage von Ein- und Ausfahrten zu beachten. Daher gab es an jedem Übergang eine separate Begehung und Beurteilung.

Auch die Beleuchtungssituation wurde an jedem Standort einzeln bewertet. An Fußgängerüberwegen – dazu gehört auch der ein Meter breite Teil der Wartefläche – muss die Beleuchtung während der gesamten Dunkelstunden in Betrieb sein. Die vorhandene Straßenbeleuchtung reicht nicht aus, die mittlere Beleuchtung muss mindestens 30lux vertikal aufweisen. Dies wird mit speziellen Spiegeloptiken in den Leuchten erreicht. Die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen ist in der Straßenverkehrsordnung Paragraf 26 festgelegt. Zuletzt wurden der Fußgängerübergang an der Horexstraße, an der Nehringstraße sowie in der Siemensstraße neu angelegt.

Die Kosten für den barrierefreien Um- und Ausbau belaufen sich auf rund 260 000 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Beleuchtung in Höhe von rund 120 000 Euro.



X