Ab sofort gilt Schrittgeschwindigkeit

Im neuen Wohnquartier „Am Stadtgraben“ können die Kinder auf der Straße spielen. Das Stadtparlament hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, den Bereich zwischen dem Spielplatz und der Neuen Mauerstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Damit gilt dort Schrittgeschwindigkeit, die Straße erfüllt laut Definition eine „überwiegende Aufenthaltsfunktion“, spielende Kinder sollen in diesem Bereich besonders geschützt werden. Auf der Straße sind vor allem die dortigen Anwohner unterwegs, ein Gehweg ist nicht vorhanden. Der Mobilitätsausschuss hatte die Neuordnung des Verkehrs auf der nun durchgehenden Verbindung der Straße Am Stadtgraben von der Dietigheimer Straße bis zur Neuen Mauerstraße zuvor einstimmig beschlossen, auch im Ortsbeirat Innenstadt gab es dazu einen einstimmigen Beschluss. Der Fachbereich Bevölkerungsschutz war bei der Ortsbegehung dabei und gab seine Zustimmung. Mit ihm wurde vereinbart, dass der verkehrsberuhigte Bereich ab dem Spielplatz beginnen soll. Text/Foto: js



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