Ab sofort Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Bad Homburg (hw). Seit Dienstag gilt auf folgenden Verkehrswegen, Plätzen und Flächen der Kurstadt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: auf der Fußgängerzone zwischen Ferdinandstraße und Haingasse, einschließlich des Waisen-, des Markt- und des Kurhausvorplatzes. Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt von montags bis samstags jeweils in der Zeit von 7 bis 19 Uhr.

Grundlage der Verordnung ist die zweite Neufassung der Allgemeinverfügung zu Verkehrswegen und Plätzen mit Maskenpflicht des Hochtaunuskreises, die für öffentliche Bereiche in mehreren kreisangehörigen Städten das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes vorschreibt. Die Allgemeinverfügung hat zunächst bis Sonntag, 20. Dezember, Gültigkeit. Sofern sich die Geltungsdauer der maßgeblichen Vorschriften in der entsprechenden Verordnung verlängern, verlängert sich auch die Geltungsdauer dieser Verfügung, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2021.

Zur Begründung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone heißt es in der Allgemeinverfügung: Die Louisenstraße mit dem Kurhausvorplatz wird als Haupteinkaufsstraße der Stadt zu den üblichen Öffnungszeiten regelmäßig und in großer Zahl durch Fußgänger frequentiert. Da auch die Anzahl der Personen in den Ladengeschäften reduziert ist, kommt es zwangsläufig zu Ansammlungen im öffentlichen Verkehrsraum. Erschwerend kommt hinzu, dass die Louisenstraße in ihrer Breite begrenzt ist, es also nicht immer möglich ist, den geforderten Mindestabstand einzuhalten. An den Dienstagen und Freitagen findet zusätzlich der Wochenmarkt statt, der zu einer weiteren Verdichtung des Fußgängerverkehrs führt. Durch die anstehende Weihnachtszeit und auch das Nachweihnachtsgeschäft ist bereits jetzt ersichtlich, dass die Frequentierung in diesen Bereichen zunehmen wird und mit weiteren Verdichtungen zu rechnen ist.



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