„Wir behandeln Elektro-Roller vorerst genauso wie Fahrräder“

Bad Homburg (jst). Durch die Ende Mai vom Bundeskabinett in Berlin beschlossene Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr wird sich auch der innerstädtische Verkehr in den Hochtaunus-Städten verändern. Die Verordnung, so wie sie der Bundesrat beschlossen hat, trat unverändert in Kraft, und seit dem Wochenende dürfen E-Scooter unter Beachtung der Verkehrsregeln in der Stadt benutzt werden. Viele fragen sich, wie sich die Verkehrssituation in der Kurstadt verändern wird, wenn freie Fahrt für die Roller herrscht.

Seit geraumer Zeit werden bei den großen Elektronikketten und im Handel E-Scooter zu Preisen zwischen 400 und 1200 Euro angeboten. Nach der deutschen Gesetzgebung wird ein E-Scooter zum E-Scooter, wenn er gewisse Merkmale erfüllt. So braucht er eine Lenk- oder Haltestange und darf nur zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren. Außerdem darf die Leistung des Tretrollers 500 Watt nicht übersteigen. Des Weiteren muss der E-Scooter verkehrssicher sein, das heißt er muss wie ein Fahrrad Vorder- und Rücklicht sowie funktionierende Bremsen haben. Die Verwendung des E-Scooters ist nur auf Straßen und Radwegen erlaubt, Fußwege und Fußgängerzonen sind tabu. Es besteht keine Helm-, Kennzeichen- oder Führerscheinpflicht, dafür aber die Pflicht für eine Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Verordnung eindeutige Regeln und Zulassungsvoraussetzungen geschaffen, um vor allem Fußgänger im öffentlichen Raum zu schützen. Da davon auszugehen ist, dass die E-Scooter nun schnell beliebt und in zahlreicher Anzahl im Straßenbild auftauchen werden, sieht sich auch das städtische Ordnungsamt vor Aufgaben gestellt, die es schnell zu regeln gilt.

Die Mitnahme der E-Scooter ist in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt, und man erhofft sich durch diese neue Art der individuellen Mobilität einen Rückgang der Nutzung von Autos im innerstädtischen Verkehr. Global agierende Sharingdienste – also Modelle, wo man den Roller via Handyapp einfach mietet – konkurrieren bereits in Deutschland miteinander.

Von Seiten der Stadt Bad Homburg heißt es: „Wir behandeln die Elektro-Roller vorerst genauso wie heute Fahrräder. Wer sie in der Louisenstraße benutzt, wird von der Stadtpolizei höflich gebeten, das Fahrzeug bitte zu schieben.“ Hintergrund sei die hohe Frequenz in der Louisenstraße generell und besonders an den Markttagen Dienstag und Freitag, darunter auch viele Ältere und Kinder.

Stadträtin Lucia Lewalter-Schoor sagt: „Die Sicherheit geht vor. Wir werden die Entwicklung im Hinblick auf die Zahl der Elektroroller in den kommenden Monaten zunächst genau beobachten und können dann entscheiden, ob wir weitergehende Regelungen benötigen.“



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