Feste Quote für Investoren bei großen Wohnbauprojekten

Beim Neubauvorhaben auf dem Vickers-Areal zwischen Frölingstraße und Schleußnerstraße ist erstmalig nach mehr als 20 Jahren wieder der Bau von Wohnungen im geförderten Segment vorgesehen. Im sozialen Wohnungsbau sollen dort 28 Wohnungen entstehen, etwa doppelt so viele werden für Mieterhaushalte vorgehalten, die Ansprüche auf Zuschüsse nach dem „Bad Homburger Modell“ haben. Foto: Streicher

Bad Homburg (js). „Sozialgerechte Bodennutzung“ lautet das Stichwort, mit dem sich potenzielle Investoren von großen Wohnprojekten in Zukunft näher beschäftigen müssen. Dahinter steckt eine „Bad Homburger Richtlinie zur Schaffung von gefördertem Wohnraum und zur Kostenbeteiligung an Kindertagesstätten bei der Baulandentwicklung“. Darin sollen klare Vorgaben verbindlich festgeschrieben werden, zu denen sich verpflichten muss, wer Neubauvorhaben plant und realisieren will. Und die Richtlinie soll gleichzeitig dazu beitragen, das Horten von Bauland zu unterbinden, um von den explodierenden Preissteigerungen in diesem Sektor zu profitieren, ohne dass die Stadt und ihre Bürger etwas davon haben.

Noch ging es im Stadtparlament in dessen letzter Sitzung vor der Kommunalwahl nur um den Entwurf jener Richtlinie, die Zielvorgaben jedoch sind deutlich formuliert. Daraus ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, ist nun die Aufgabe eines Teams, gebildet aus Experten der vier Fachbereiche Finanzen, Recht, Jugend, Soziales und Wohnen und Stadtplanung. Den Auftrag dazu erteilt hat die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit bei Gegenstimmen der FDP und einzelner fraktionsloser Abgeordneten. Ein Änderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt, diese wollten die im Entwurf genannten Quoten von zehn Prozent gefördertem Wohnungsbau und zehn Prozent sozialem Wohnungsbau auf jeweils 15 Prozent erhöhen. Damit waren sie bereits im Jugend- und Sozialausschuss gescheitert, die BLB hatte einen gleichlautenden Antrag im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss eingebracht. Daher lobte BLB-Chef Armin Johnert zwar die Richtlinie als „Schritt in die richtige Richtung“, nannte sie aber einen „etwas zu kleinen Schritt“. Er gehe „nicht weit genug“, befand Daniela Kraft (Grüne), das Gesamtkonzept aber tragen beide Fraktionen mit.

In der Tat bedeuten die im Entwurf feststehenden Verpflichtungen für Investoren einen rauhen Kurswechsel, vom bisher einseitigen Profit jener großen Player am Baumarkt hin zu der gewünschten sozialgerechten Bodennutzung. Wichtigste Zielsetzung der Richtlinie: Wenn in Bad Homburg durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans neue Wohnbaufläche geschaffen wird, dann soll sichergestellt sein, dass grundsätzlich ein Mindestprozentsatz der neu zu errichtenden Wohnbaufläche dem geförderten Wohnraumsegment zugeordnet ist. Außerdem sollen „Wohnfolgekosten“, etwa für Kita-Plätze, von den Begünstigten der Planung getragen werden. Von einem „guten Tag, einer guten Lösung, weil die Richtlinie gut ist“, sprach daher Elke Barth (SPD). „Wer viel verdient, soll auch geben, wer auf feste Quoten verzichtet, wird keine bezahlbaren Wohnungen bekommen.“ Lukrativ bleibe das Geschäft dennoch.

Deswegen sollen auch Spekulationen über das Horten von Bauland unterbunden werden. Das mahnende Beispiel Südcampus, bei dem Großinvestoren allein durch Zeitspiel hohe Gewinne durch Weiterverkauf machten, ohne auch nur ein Haus zu bauen, schwebt immer noch als Makel über der städtischen Baupolitik vergangener Jahre.

Baulandpreise verdoppelt

Mit Erteilung des Baurechts soll eine Bauverpflichtung einhergehen, damit das Baurecht zügig umgesetzt wird. Warum die Richtlinien? Die Bevölkerung Bad Homburgs ist gewachsen, die Zahl der Wohneinheiten aber hat sich verringert, vor allem mangelt es an günstigem Wohnraum. Gleichzeitig haben sich die Baulandpreise bis 2018 binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt, der Durchschnittspreis für einen Quadratmeter Wohnbauland ist auf über 1100 Euro hochgeschnellt. Die Folge: Es mangelt an Wohnraum für Haushalte mittlerer Einkommensgruppen. Ein Ziel der Richtlinie ist es daher, die Grundlage zu schaffen, den Mietwohnungsbau professioneller Wohnungsunternehmen in der Stadt auszubauen. Mit ihr würden die Voraussetzungen geschaffen, das ISEK-Leitziel „Erschwinglichen Wohnraum schaffen“ flächendeckend bei allen Wohnungsbau-Projekten zu berücksichtigen, heißt es im Sachbericht des Magistrats zu der jetzt beschlossenen Vorlage. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) war unter Teilnahme vieler Bürger formuliert worden.



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