Bad Homburg (hw). Am Sonntag, 28. Januar 2024, findet die Landratswahl im Hochtaunuskreis statt. Eine mögliche Stichwahl ist auf den 18. Februar 2024 terminiert. In Bad Homburg werden etwa 40 000 Bürger wahlberechtigt sein, um für die Amtszeit von sechs Jahren eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat zu wählen.
Bei dieser Direktwahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, bei der jeder Bürger eine Stimme hat. Von den drei zur Wahl stehenden Bewerbern ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird dies nicht erreicht, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
In der Woche vor Weihnachten werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl an die Haushalte versendet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag für die Briefwahl aufgedruckt. Wer bis zum 7. Januar 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und beim Wahlamt nachfragen.
Das Wahlbüro empfiehlt, Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Entweder erfolgt die Online-Beantragung der Unterlagen über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder direkt ab dem 18. Dezember über die städtische Homepage www.bad-homburg.de/wahlen. Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt auch in das Ausland. Hierbei muss der Postweg – auch für die Rücksendung – beachtet werden.
Briefwahlunterlagen können auch schriftlich per Post oder auch per E-Mail an wahlen[at]bad-homburg[dot]de persönlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Anzugeben sind Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Adresse. Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl sind am besten gleich mit zu beantragen, um sie unaufgefordert zu erhalten.
Im eingerichteten Briefwahlbüro im Glaspavillon im Technischen Rathaus (Bahnhofstraße 16-18) kann die Stimme bereits unter Vorlage eines Ausweisdokuments und/oder der Wahlbenachrichtigung bereits vor der Wahl bequem abgegeben werden. Um einen Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person zu stellen, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet: Montag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag geschlossen, Mittwoch von 14 bis 18 Uhr, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Freitag, 26. Januar von 8 bis 13 Uhr. In der Zeit vom 27. bis 29. Dezember ist das Rathaus geschlossen und das Briefwahlbüro somit auch nicht erreichbar.
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein zur Landratswahl muss rechtzeitig dem Wahlbüro übersendet werden, das heißt bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, müssen die Unterlagen vorliegen. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus an der Rathaus-Information abgegeben oder im Hausbriefkasten am Rathaus (Eingang Louisenstraße) eingeworfen werden.
Die Wahlberechtigten im Stadtteil Ober-Erlenbach, die sonst ihre Stimme in der Erlenbachhalle abgegeben haben, müssen für diese Wahl in die TSV-Halle Ober-Erlenbach ausweichen. Des Weiteren ist der Wahlbezirk Rathaus II für diese Wahl auch im Stadtbüro untergebracht und nicht mehr im Energieladen. Die Ortsangaben zu den Wahllokalen sind auch der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Für eine Beschilderung und einen barrierefreien Zugang wird gesorgt.