Verbesserter Online-Service

Bad Homburg
(hw). Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Online-Zugangsgesetzes, OZG) wurden der Bund, die Länder und die Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 digital anzubieten. Dabei stellt das OZG die Nutzer der Verwaltungsleistungen in den Mittelpunkt. Für die Stadt Bad Homburg bedeutet dies, dass insgesamt 216 Leistungen digital abgebildet werden müssen. Darüber hinaus hat es sich die Stadt zur Aufgabe gemacht, die digitalen Leistungen nicht nur auf der Website zur Verfügung zu stellen, sondern auch, die Leistungen benutzerfreundlich und medienbruchfrei anzubieten.

Das ist mit dem neuen Webauftritt der Stadt nun möglich. Auf der Startseite befindet sich eine direkte Verlinkung zu den „Online-Services“. Dieser sind acht Kategorien zugeordnet: Arbeit, Steuern und Finanzen; Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung; Bauen und Versorgung; Bürgerdienste und Standesamt; Kinder, Jugend und Familie; Kultur, Tourismus, Veranstaltungen und Freizeit; Politik, Wahlen und Ehrenamt; Soziales und Wohnen.

Zu der jeweiligen Leistung erhalten die Nutzer vorab Informationen, zum Beispiel darüber, welche Unterlagen benötigt werden, ob eine Leistung gebührenpflichtig ist, ob dies bereits online bezahlt werden kann und natürlich auf welcher gesetzlichen Grundlage die Leistung beruht. Zudem sind die Kontaktdaten des zuständigen Bereichs angegeben.

Im Stadtkonzern werden aktuell 180 von 216 Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG angeboten. Dies entspricht einer Quote von 83 Prozent. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass es sowohl Leistungen gibt, die dauerhaft zur Verfügung stehen, als auch Leistungen, die nur temporär angeboten werden, wie beispielsweise die Anmeldung zum Sprechtag beim Oberbürgermeister oder für den Weihnachtsmarkt. Im Fachbereich Sicherheit und Ordnung beispielsweise wurden die 41 OZG-Leistungen zu 100 Prozent umgesetzt. Insbesondere die Gewerbeanmeldung wurde benutzerfreundlich und medienbruchfrei gestaltet. Dies dient nicht nur der Umsetzung des OZG, sondern auch der Steigerung der internen Effizienz der Stadtverwaltung. Im Bürgerservice können derzeit 27 von 33 Leistungen online beantragt oder abgefragt werden. Als hochpriorisierte OZG-Leistungen sind die Meldebescheinigung und die Urkundenanforderung beim Standesamt zu nennen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Urkunden sowie die Meldebescheinigungen direkt online zu bezahlen. Auch der Status zum Personalausweis/Reisepass kann über die Website abgefragt werden.

Im Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen können aktuell 67 Prozent der Leistungen online beantragt werden – unter anderem die Anträge für den Bad-Homburg-Pass, auf Unterhaltsvorschuss oder für eine Ferienkarte, die dann ebenfalls online bezahlt werden kann. Zusätzlich können auch Kita-Plätze online gesucht werden. Weitere Leistungen, die online abrufbar sind: Bewohnerparkausweis, Jobportal, Buchen von Bürger- und Vereinshäusern, Anmeldung von Sperrmüll, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Antrag auf eine Baumfällgenehmigung, Antrag auf eine Ehrenamts-Card.

Auch über das Jahr 2022 hinaus wird das OZG weiter umgesetzt, nicht zuletzt da einige Leistungen, wie beispielsweise das digitale Baugenehmigungsverfahren, hessenweit umgesetzt werden. In solchen Fällen ist die Stadt abhängig von der landesweiten Entwicklung. Zusätzlich werden die nachgelagerten Prozesse innerhalb der Stadt optimiert. Die Volldigitalisierung wird über Schnittstellen realisiert. In vielen Fällen ist bereits jetzt eine vollständige Digitalisierung der Leistungen erfolgt, so dass die Leistungen intern digital und möglichst automatisiert weiterverarbeitet werden können.



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