Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

Bad Soden
(bs). Seit dem 9. November gilt der neue Bußgeldkatalog. Er sieht unter anderem höhere Geldstrafen für Temposünder und Falschparker vor. Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken – vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Leider kommt es auch in Bad Soden am Taunus immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil der Mindestabstand von Pkws zu Radfahrern nicht eingehalten wird. Dieser muss innerorts mindestens 1,5 Meter betragen – außerorts sogar 2 Meter.



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